Transparenz

Crowdinvesting: Funktionsweise und Risiken

Die Crowd-Finanzierung - als die “Schwarmfinanzierung” von Start-ups durch eine Schar von Kleinanlegern - hat sich im Grunde bewährt. Sie wird über das Internet organisiert, kann Projekte fördern, die keinen Bankenkredit erhalten, sie kann auch den Anlegern satte Renditen bescheren.
Geschrieben von
Thomas Schulz
Crowdinvesting: Funktionsweise und Risiken
Crowdinvesting: Funktionsweise und RisikenFoto: estherpoon / 123RF

Im künstlerischen Bereich gibt es prominente Beispiele wie “Stromberg – der Film” mit Christoph Maria Herbst in der Hauptrolle, der 2014 in die Kinos kam. Dieser Film wurde durch einen Schwarm von Fans finanziert, er spielte 14,64 Millionen Euro ein (Produktionskosten: 3,3 Millionen Euro). Die Anleger wurden ab dem Break-eaven nach dem millionsten Zuschauer mit 50 Cent pro Kinokarte beteiligt. Crowdfinanzierung kann also prächtig funktionieren. Dennoch schlagen jetzt Verbraucherschützer Alarm.

Verbraucherschützer: Crowdinvesting versus Kleinanlegerschutz

Verbraucherschützer betrachten das Crowdinvesting trotz der offensichtlichen Erfolge skeptisch. Im Dezember 2015 warnte der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband): Es gäbe zu viele Ausnahmen beim Crowdinvesting, schärfere Regeln müssten her für die Geldanlagen über Internet-Plattformen. Der Kleinanlegerschutz werde konterkariert, kritisierte die vzbv-Sprecherin Dorothea Mohn. Die junge Branche sei nicht reguliert, das werfe Fragen auf. Zwar begrüße man prinzipiell alternative Finanzierungswege, jedoch fehle es vonseiten des Verbraucherschutzes am Vertrauen, dass Crowdinvesting frei von Regeln stets für die Anleger funktioniert. Unter anderem forderte Mohn eine Deckelung der Anlagesummen. Doch das Kleinanlegerschutzgesetz wurde erst 2015 novelliert, hierbei entstanden Ausnahmen für bankenunabhängige Finanzierungen. Dazu zählt „Crowdfunding“ oder „Crowdinvesting“ (synoyme Begriffe). Dabei zählen die Verbraucherschützer diese Anlageform zum sogenannten grauen Kapitalmarkt. Das Kleinanlegerschutzgesetz soll gerade hier die Verbraucher vor Fehlinvestitionen schützen. Crowdinvesting sei riskant, sagte Mohn, die hochspekulativen Anlagen könnten auch zum Totalverlust führen. Für eine Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau seien sie daher gänzlich ungeeignet sind. Dem vzbv schwebt eine Begrenzung der Anlagesummen auf 1.000 Euro pro Anleger vor. Zudem solle die Finanzaufsicht Bafin die Anbieter kontrollieren. Nur so könnten wirkungsvolle Schutzstandards installiert werden.

Crowdinvesting: Funktionsweise aus Kapitalmarktsicht

Bei dieser Finanzierungsform beteiligen sich Mikroinvestoren an Start-ups, eigentlich ist die Kernidee schon so angelegt, wie es die Verbraucherschützer fordern. Nur selten dürfte einer der privaten Anleger mehr als 1.000 Euro in ein entsprechendes Projekt investieren wollen, oft sind es winzige Summen um 50 bis 100 Euro. Finanztechnisch handelt es sich um Genussrechte, stille Beteiligungen oder partiarische Darlehen (nach § 488 BGB, Darlehen mit Gewinnbeteiligung). Es können wirklich hohe Renditen auch bis zu mehreren Hundert Prozent entstehen, im Gegenzug gibt es ein Totalverlustrisiko: Sollte das Start-up komplett scheitern, ist das Geld der Anleger weg. Die überwiegende Ausgestaltung als stille Beteiligung oder partiarisches Darlehen senkt allerdings das Totalverlustrisiko, denn hierbei handelt es sich bilanziell um Fremdkapital. Die Geldgeber gehen keinen Gesellschaftsvertrag mit dem Unternehmen ein und tragen daher nicht das Insolvenz- oder Verlustrisiko von Kommanditisten. Sie erhalten ihre Einlagen beim Scheitern bevorzugt zurück, vor allem dann, wenn es keine anderen Gläubiger gibt. Das ist sogar oft zu erwarten, die Banken wollen schließlich diese Art Start-ups gerade nicht finanzieren. Freilich kann dennoch Geld verloren gehen, es muss sich aber nicht um einen Totalverlust handeln. Außerdem dürften die Summen vielfach so klein sein, dass der Verlust zu verschmerzen ist. So gesehen läuft die Kritik der Bundeszentrale Verbraucherverband mehr oder weniger ins Leere.

Wichtige Merkmale des Crowdinvestings

Crowdinvesting ist ein Kind des Internetzeitalters. Theoretisch wäre schon immer eine Schwarmfinanzierung möglich gewesen, doch erst eine Online-Plattform bietet den Komfort der unkomplizierten Abwicklung, die zum Einsammeln sehr vieler sehr kleiner Summen nötig ist. Kennzeichnend sind die folgenden Eigenschaften:

  • Die bevorzugte Akquise von Geldgebern erfolgt über spezialisierte Online-Plattformen von Crowdinvesting-Agenturen, seltener auch über die Webseite des Start-ups.
  • Der Mindestinvestitionsbetrag ist so gering bemessen, dass nur durch eine massenhafte Beteiligung von Kapitalgebern die nötige Summe aufzubringen ist.
  • Die Geldgeber beteiligen sich still ohne Mitspracherecht um Unternehmen. Das Ziel der Anlage ist eine Rückzahlung des Nominalwertes plus Gewinnbeteiligung. Feste Zinsen gibt es so gut wie nicht.
  • Es können Abfindungen wie bei jeder Start-up-Finanzierung vereinbart werden. Diese implizieren eine Wertsteigerung des Unternehmens. Bei der Business Angel Finanzierung von Start-ups (mit großen Summen) wird manchmal die Umwandlung der Beteiligung in Aktien vereinbart, alternativ gibt es auch hier Abfindungen (die Start-up-Betreiber “kaufen sich heraus”).

Wie sicher kann Crowdinvesting sein?

Vor allem bei der Organisation über spezialisierte Crowdinvesting-Plattformen darf das Verfahren als relativ sicher gelten. Das geschäftliche Risiko gibt es natürlich immer, doch dass Entrepreneure für eine unausgegorene Lieblingsidee ahnungslose Kleininvestoren umgarnen, ist eher nicht zu befürchten. Die Agenturen prüfen nämlich das Projekt, bevor sie es auf ihrer Plattform vorstellen. Erst wenn aussichtsreiche Geschäftschancen bestehen, werden Mikroanleger angeworben. Diesen steht es offen, sich während des Funding-Zeitraums (der Finanzierungsphase) nochmals persönlich genau über das Vorhaben zu informieren. Eine weitere Sicherheit kommt hinzu: Es wird ein Mindest-Fundingbetrag festgesetzt. Wenn dieser nicht erreicht wird, erfolgt der Abbruch, die ersten Mikroinvestoren erhalten ihre Einlage zu 100 % zurück. Das wäre ein Signal dafür, dass sich nicht genügend Investoren von der Idee überzeugen lassen – eine Art Reißleine oder Sicherheitsnetz. Die Durchführung auf diese Weise erscheint seriös, auch während der nun folgenden Unternehmensphase erhalten die Mikroinvestoren turnusmäßige Informationen zum Geschäftsverlauf. Das Misstrauen von Verbraucherschützern rührt hauptsächlich daher, dass Crowdfunding absolut jung ist. Die ersten Projekte dieser Art wurden – global betrachtet – erst in den Jahren 2009 bis 2010 initiiert und abgeschlossen.

Über den Autor
Thomas Schulz Mehr erfahren
Hat diese Seite ihre Frage beantwortet?