Aktienarten

Wer in Aktien investieren möchte, sollte sich im Vorhinein einen guten Überblick über verschiedene Aktienarten machen. Hier finden Sie alle Informationen zu den verschiedenen Typen.
von Charlotte Ruzanski
Verschiedene Aktienarten verstehen
Foto: marchmeena29 / iStock

Verschiedene Aktienarten auf dem Markt

In Aktien zu investieren gewinnt immer mehr an Bedeutung, besonders deshalb, weil auf konservative Sparanlagen wie Festgeld oder Tagesgeld kaum noch Zinsen ausgeschüttet werden. Aktien als beliebte Investment-Alternative bieten auch Privatanlegern und Anfängern die Möglichkeit, hohe Renditen zu erzielen. Doch vor dem Aktienkauf sollten Käufer sich über die verschiedenen Arten von Aktien informieren, die es gibt. Die Unterscheidung der verschiedenen Aktienarten erfolgt dabei über die Unternehmensbeteiligung.

Stückaktie

Eine der bekanntesten Aktienarten ist die Stückaktie, die auch nennwertlose Aktie genannt wird. Das bedeutet, dass auf den effektiven Stücken der Aktie kein Betrag aufgedruckt ist. Dadurch besitzt jeder Aktionär denselben Anteil an dem Grund- oder auch Nominalkapital der Aktiengesellschaft. Im Börsenhandel sind Stückaktien an der Abkürzung o.N. zu erkennen. Die Abkürzung steht für „ohne Nennwert“.

Am einfachsten lässt sich eine Stückaktie an einem Beispiel erklären:

  • Ein Unternehmen verfügt über ein Grundkapital von 250.000,00€.
  • Es werden 100.000 Aktien ausgegeben
  • Jede Aktie besitzt einen Anteil von 0,001% am Grundkapital

Auch wenn es sich um eine nennwertlose Aktie handelt, lässt sich ein rechnerischer Nennbetrag ermitteln. Dazu muss nur das Grundkapital durch die Anzahl der Aktien geteilt werden, die das Unternehmen ausgibt. In unserem Beispiel ergibt die Rechnung:

  • 250000 : 100000 = 2,50€.

Nach §8 des Aktiengesetzes (AktG) muss der Nennbetrag einer Aktie mindestens 1,00€ betragen. Das gilt auch für den rechnerischen Nennbetrag einer Stückaktie. Die Firma aus dem Beispiel dürfte also beispielsweise bei einem Nominalkapital von 250.000,00€ maximal 250.000 nennwertlose Stückaktien herausgeben.

Die Idee der Stückaktie entstand schon in der 1960er Jahren. In Deutschland haben Stückaktien vor allem mit der Währungsumstellung auf den Euro ab 1998 an Bedeutung gewonnen. Die Umrechnung der einzelnen Währungen in den entsprechenden Eurowert ergibt in den meisten Fällen einen krummen Betrag. Da die Finanzexperten der Bundesregierung jedoch keine Nennwertaktien mit Beträgen wie 2,56 Euro in Umlauf bringen wollten, wurde am 25. März 1998 das Stückaktiengesetz verabschiedet.

Seitdem geben zahlreiche Aktiengesellschaften nur noch Stückaktien in Umlauf. Nur wenn Aktien deutscher Unternehmen auch an amerikanischen Börsen gehandelt werden sollen, kommt es noch zur Emission von Aktien mit Nennwert. Das liegt daran, dass Nennwertaktien in den USA noch stark verbreitet sind. Daher ist die Emission einer Nennwertaktie an einer amerikanischen Börse einfacher.

Nennwertaktie

Die Nennwertaktie gehört ebenfalls zu den Aktienarten und ist das Gegenteil der Stückaktie. Auf der Aktie ist ein Betrag zu finden. Dieser Betrag gibt den Anteil des Aktionärs am Grundkapital der Aktiengesellschaft an. Nach §8 Abs. 2 AktG muss der Mindestnennwert 1,00€ betragen. Dabei muss nicht jeder Anleger über denselben Share verfügen.

Ein Unternehmen mit einem Grundkapital von 500.000,00€ kann beispielsweise 100.000 Aktien mit einem Nennwert von 1,00€ plus 10.000 Aktien mit einem Nennwert von 10,00€ plus 3.000 Aktien mit einem Nennwert von 100,00€ emittieren. Umgekehrt lässt sich aus der Gesamtzahl der emittierten Nennwertaktien das Grundkapital einer Aktiengesellschaft berechnen:

Aus dem oben genannten Beispiel ergibt sich folgende Rechnung:

  • 100.000 Aktien mit Nennwert 1,00€ = 100.000,00€
  • 10.000 Aktien mit Nennwert 10,00€ = 100.000,00€
  • 3.000 Aktien mit Nennwert 100,00€ = 300.000,00€
  • 100.000,00€ + 100.000,00€ + 300.000,00€ = 500.000,00€ Grundkapital

Anders als bei der Stammaktie besitzen die Anleger nicht jeweils denselben Share am Grundkapital des Unternehmens. Käufer von Aktien mit einem Nennwert von 1,00€ erwerben 0,001% des Kapitals, Käufer von Aktien mit einem Nennwert von 10,00€ besitzen schon 0,01% und Käufer von Aktien mit einem Nennwert von 100,00€ verfügen über 0,1% des Kapitals.

Bei der Emission neuer Aktien muss sich ein Unternehmen entscheiden, ob es sich um Nennwertaktien oder um Stückaktien handeln soll. Es ist nicht zulässig, beide Aktiengattungen gleichzeitig herauszugeben.

Stammaktie

Viele Anleger haben Stammaktien in ihrem Depot. Es handelt sich um eine der häufigsten ausgegebenen Aktienarten, die mit Rechten und Pflichten für den Aktionär verbunden ist.

Zu den mit einer Stammaktie verbundenen Rechten gehören:

  • Stimmrecht bei der Hauptversammlung
  • Anrecht auf eine Dividende, falls es zur Gewinnausschüttung kommt
  • Bezugsrecht auf den Bezug neuer Aktien bei Erhöhung des Grundkapitals
  • Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung der AG

Auf der jährlichen Hauptversammlung verkörpert jede Aktie eine Stimme. Je mehr Aktien ein Anleger besitzt, umso mehr Stimmen kann er zu den auf der Versammlung besprochenen Themen abgeben. Dazu muss er entweder seine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden oder er beauftragt seine Bank oder eine Anlegerschutzvereinigung, ihn zu vertreten.

Die Aktionäre können auf der Hauptversammlung den Vorstand des Unternehmens entlasten oder ihm ihr Misstrauen aussprechen. Auch die Verteilung des Bilanzgewinns ist Thema der Hauptversammlung. Wenn im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Gewinn erzielt wurde, wird der Gewinnanteil je Stammaktie beschlossen. Die Höhe der Dividende ergibt sich aus dem ausgezahlten Gewinnbetrag dividiert durch die Gesamtzahl der Stammaktien. Je mehr Stammaktien ein Anleger besitzt, umso höher ist sein Dividendenanteil. Die Aktionäre können auch entscheiden, den Gewinn zu reinvestieren. Dann erhalten die Anleger keine Dividende, auch wenn der Besitz einer Stammaktie sie dazu berechtigt.

Wenn ein Unternehmen beschließt, das Nominalkapital zu erhöhen, sind die bisherigen Aktien weniger wert. Das ergibt sich aus der Berechnung Nominalkapital dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien. Die Besitzer von Stammaktien erhalten daher ein Bezugsrecht auf eine entsprechende Anzahl neuer Aktien, um den Wertverlust auszugleichen. Wenn die Hauptversammlung beschließt, das Unternehmen aufzulösen, erhält jeder Stammaktionär einen Anteil am Liquidationserlös.

Neben den Rechten müssen Aktionäre auch einige Pflichten beachten:

  • Zahlung des Kaufpreises für die Anzahl der georderten Stammaktien
  • Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen, also keine Bereicherung durch Insidergeschäfte
  • weitere von der Firma festgelegte Pflichten. Dabei kann es sich beispielsweise um eine vorgegebene Haltefrist nach dem Börsengang handeln. Damit werden die Aktionäre gezwungen, die Aktien eine bestimmt Zeit lang im Depot zu halten. Die Unternehmung will so Kursverluste durch zu schnelle Verkäufe nach der Erstemission verhindern.

Vorzugsaktie

Stammaktien und Vorzugsaktien sind gegensätzlich, da Vorzugsaktien kein Stimmrecht des Aktionärs beinhalten. Unternehmen geben Vorzugsaktien aus, um ihr Kapital zu erhöhen, ohne den Aktionären Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Maximal 50% des Grundkapitals dürfen als Vorzugsaktien emittiert werden.

Bei Anlegern sind Vorzugsaktien beliebt, weil sie als Ausgleich für das fehlende Stimmrecht eine höhere Dividende bieten. Eine weitere Unterscheidung zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien ist, dass Vorzugsaktionäre die Dividende vor den Stammaktionären erhalten. Wenn das Unternehmen aufgelöst wird, können Vorzugsaktien außerdem einen größeren Anteil am Liquidationserlös erhalten. Stamm- und Vorzugsaktien können aber auch umgewandelt werden.

Sonderform wandelbare Vorzugsaktien

Eine wandelbare Vorzugsaktie kann zu einem späteren Zeitpunkt in eine Stammaktie umgewandelt werden. Der genaue Termin wird bei Emission der Vorzugsaktie bekannt gegeben. Bei einer freiwilligen Umwandlung kann sich der Aktionär für oder gegen die Umwandlung entscheiden. Häufig zahlt die Aktiengesellschaft eine Prämie für die freiwillige Umwandlung in Stammaktien. Bei einer verpflichtenden Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien hat der Aktionär kein Wahlrecht und er erhält auch keine Prämie.

Sonderform limitierte Vorzugsaktien

Wenn eine AG einen Gewinn erwirtschaftet hat, erhalten die Besitzer einer Vorzugsaktie zuerst eine Dividende. Der restliche Gewinn wird anschließend unter den Stammaktionären verteilt. Allerdings ist der Dividendenhöchstbetrag je Vorzugsaktie festgelegt. Daher kann es bei einem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr vorkommen, dass das Unternehmen für die Stammaktien eine höhere Dividende zahlt als für die limitierten Vorzugsaktien.

Sonderform kumulative Vorzugsaktien

Die kumulative Vorzugsaktie garantiert den Aktionären auch dann eine Dividende, wenn das Unternehmen keinen oder nur einen geringen Gewinn erwirtschaftet hat. Wenn in einem Jahr nicht die volle Dividende gezahlt werden kann, muss die Zahlung im nächsten Jahr erfolgen. Bei einem Rückstand von zwei Jahren erhalten die Aktionäre nach §141 Abs. 3 Aktiengesetz ein Sonderstimmrecht.

Namensaktie

Wenn eine Aktiengesellschaft Namensaktien ausgibt, führt sie ein Aktienregister. In das Register wird jeder Käufer mit Namen, Adresse und Geburtsdatum eingetragen. Das bedeutet aber auch, dass bei jedem Verkauf die Löschung des alten Besitzers und die Eintragung des neuen Anlegers im Namensregister erfolgen müssen.

Das Aktiengesetz führt hier zwei Arten von Aktien auf:

  1. Namensaktien mit genehmigungsfreiem Eintrag beziehungsweise Löschung des Aktionärs im Aktienregister bei Kauf oder Verkauf
  2. vinkulierte Namensaktien, bei der das Unternehmen jedem Kauf oder Verkauf zustimmen muss

Unternehmen geben Namensaktien aus, wenn sie den Überblick über die Zusammensetzung der Aktionäre behalten möchten.

Inhaberaktie

Die Inhaberaktie funktioniert gegenteilig zur Namensaktie. Der Inhaber der Aktie verfügt über alle Rechte und Pflichten eines Aktionärs. Dabei muss der Inhaber der Aktiengesellschaft namentlich nicht bekannt sein. Kauf und Verkauf erfolgen ohne Eintrag in ein Register. Bis zum Jahr 1978 galten nach dem Aktiengesetz alle ausgegebenen Aktien als Inhaberaktien. Nur wenn die Satzung der AG genaue Angaben über die Aktienart beinhaltete, konnten auch Namensaktien emittiert werden. Das hat sich mit Änderung des Aktiengesetzes im Jahr 1978 geändert. Seitdem müssen sich nach §24 AktG die Emittenten entscheiden, ob sie eine Inhaberaktie, eine Namensaktie oder vinkulierte Namensaktien herausgeben.

Junge Aktien

Es gibt junge und alte Aktien. Durch die Ausgabe junger Aktien erhöht ein Unternehmen sein Kapital. Die Firma emittiert alte Aktien und gibt zusätzlich dazu eine bestimmte Anzahl an jungen Aktien aus. Junge Aktien erhalten zunächst eine eigene Wertpapierkennnummer. Wenn alte Aktien am regulierten Markt einer Börse gehandelt werden, können die jungen Aktien ein Jahr nach der Emission ebenfalls zum regulierten Markt angemeldet werden. Solange ist der Kurs der alten Aktien meist höher als der junger Aktien. Sobald junge Aktien dieselben Rechte beinhalten wie alte Aktien, vor allem das Recht auf Dividendenzahlung, werden sie ebenfalls alte Aktien. Sie verlieren dann ihre eigene Wertpapierkennnummer und werden unter der Nummer der alten Aktien geführt.

Junge Aktien können von Altaktionären im Rahmen ihres Bezugsrechts gekauft werden. Dabei erhalten sie einen Vorzugspreis. Wenn ein Anleger junge Aktien nicht kaufen möchte, kann er sein Bezugsrecht verkaufen.

Benachrichtigung über E-Mail

Es gibt die Möglichkeit, sich via E-Mail über die aktuellen Kurse von bestimmten Aktien benachrichtigen zu lassen. Dadurch sind Sie immer auf dem neusten Stand, ohne dies umständlich selbst überprüfen zu müssen. Dazu muss meist eine sogenannte Watchlist oder ein Musterdepot angelegt werden, über das Sie dann in regelmäßigen Abständen per E-Mail informiert werden.

Weitere Informationen:
Mehr zum Aktiengesetz auf dejure.org
Mehr zur Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger auf wikipedia.org

Es gibt viele verschiedene Arten von Aktien, deshalb ist es wichtig, sich vor einer zukünftigen Investition genau zu informieren. Die folgenden Aktientypen werden Ihnen begegnen:

  • Stückaktien
  • Nennwertaktien
  • Stammaktien
  • Vorzugsaktien inklusive Sonderformen
  • Namensaktien
  • Inhaberaktien

Außerdem wird an der Börse zwischen jungen und alten Aktien unterschieden.

Wenn Sie Aktien erwerben möchten, gilt es zunächst, ein möglichst günstiges Wertpapierdepot auszuwählen, in dem die Aktien verwahrt werden. Der Kauf von Aktien kann entweder über den Börsenhandel oder den Direkthandel stattfinden. Für Privatanleger empfehlen wir den Direkthandel – hier kommen Sie häufig günstiger weg als an der Börse, da Sie Wertpapiere direkt von der Bank oder dem Händler erwerben, die wiederum oft mit Depotanbietern besonders gute Konditionen aushandeln. Trotzdem sollten Sie darauf achten, Aktienkäufe nur zu den Öffnungszeiten der Börse zu tätigen, da der Verkaufspreis nicht höher sein darf als der aktuelle Börsenkurs. Jetzt muss nur noch im Suchfeld des Aktiendepots die Wertpapierkennnummer (ISIN) eingegeben werden und die Stückzahl.

Bei der Wahl des richtigen Aktiendepots gibt es einiges zu beachten. Zuerst mal sind das die Depotführungsgebühren. Viele Anbieter verzichten mittlerweile auf diese Gebühren, wodurch Sie einiges sparen können. Außerdem wichtig ist die Mindesteinlage: Sollte die Mindesteinlage recht hoch sein, könnte das für Anleger ohne signifikantes Kapital ein Problem werden. Ebenfalls sollte die Mindesthandelssumme bekannt sein.

Der Hauptunterschied zwischen jungen Aktien und alten Aktien ist der Zeitpunkt ihrer Ausgabe.
Unternehmen emittieren junge Aktien, wenn sich ihr Kapital erhöht hat. Das Ziel ist dabei, neues Kapital zu erwirtschaften, um dieses für neue Investitionen oder Tilgungen verwenden zu können. Alte Aktien sind also demnach nichts anderes als normale Aktien, die bereits vor längerer Zeit von demselben Unternehmen ausgegeben wurden.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski
Charlotte Ruzanski hat nach ihrem Bachelor-Studium der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft / Skandinavistik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau im Sommersemester 2013 ihren Master der allgemeinen Sprachwissenschaft abgeschlossen. Seit Oktober 2013 ist sie Teil der Redaktion der qmedia GmbH.
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