Welche Eigenschaften besitzen Aktien?

von Charlotte Ruzanski
Die Eigenschaften von Aktien
Foto: marchmeena29 / iStock

Jeder Art von Wertpapier, das Sie über die Börse oder auch außerbörslich im Direkthandel kaufen und verkaufen können, hat bestimmte Eigenschaften. Am Markt findet daher eine Einteilung in zwei große Gruppen von Wertpapieren statt, nämlich zum einen verzinsliche Wertpapiere und zum anderen Aktien. Die festverzinslichen Wertpapiere werden insbesondere von Anlegern gewählt, die gerne mit einem fest kalkulierbaren Ertrag rechnen und größeren Wert darauf legen, dass die Anlage möglichst sicher ist.

Dennoch gibt es nicht wenige Rentenpapiere – wie verzinsliche Wertpapiere ebenfalls bezeichnet werden – die ein höheres Risiko beinhalten. In diesem Kapitel des Ratgebers soll es jedoch insbesondere um Anteilsscheine – also Aktien – und deren Eigenschaften gehen.

Welche festverzinslichen Wertpapiere gibt es?

Bevor wir uns näher mit den Eigenschaften und Merkmalen von Aktien beschäftigen, möchten wir Sie ebenso über Rentenpapiere informieren. Diese auch als Renten bezeichneten verzinslichen Anleihen können oftmals ebenfalls über die Börse gehandelt werden. Dies trifft allerdings nicht automatisch auf sämtliche Anleihearten zu, die am Markt vertreten sind. Die Wahl eines passenden Rentenpapiers ist deshalb nicht ganz einfach, weil es viele unterschiedliche Arten von Rentenpapieren am Markt gibt. Daher möchten wir Ihnen beispielhaft auch nur die wichtigsten Varianten nennen, die sie am Markt handeln können:

  • Staatsanleihen
  • Kommunalanleihen
  • Industrieanleihen
  • Auslandsanleihen
  • Währungsanleihen
  • Optionsanleihen
  • Wandelanleihen
  • Gewinnobligationen
  • Aktienanleihen
  • Inhaberschuldverschreibungen

Wie Sie an dieser Aufzählung erkennen, gibt es sehr viele unterschiedliche Anleihetypen, die natürlich jeweils ihre besonderen Eigenschaften besitzen. Die meisten Anleihen beinhalten dabei einen festen Zins, der Ihnen in aller Regel jährlich gutgeschrieben wird. Typisch für Rentenpapiere ist ebenfalls, dass es eine bestimmte Laufzeit gibt, nach deren Ablauf die Anleihe fällig wird. Sie erhalten dann 100 Prozent Ihres investierten Kapitals zurück, während Sie innerhalb der Laufzeit öfter sogar eine höhere Rückzahlung bekommen können, falls Sie die Anleihe dann zum aktuellen Kurs verkaufen.

Sollte der Kurs beispielsweise bei 105 Prozent liegen, würden Sie für 1.000 Euro investiertes Kapital umgerechnet 1.050 Euro zurück erhalten. Selbstverständlich kann es bei Anleihekursen aber auch passieren, dass diese unter 100 Prozent sinken, sodass Sie dann weniger Kapital zurückerhalten würden, als Sie zuvor investiert haben. Dies bezieht sich allerdings nur auf einen vorzeitigen Verkauf zum aktuellen Kurs. Sollten Sie nämlich bis zur Fälligkeit des Rentenpapieres warten, werden Sie – bis auf ganz wenige Ausnahmen – stets 100 Prozent des investierten Kapitals zurück erhalten.

Aktien und Rentenpapiere – die Unterschiede

Falls Sie sich für den Kauf einer der zuvor angesprochenen Anleihen entscheiden, werden Sie gegenüber dem emittierenden Unternehmen zum Gläubiger. Dies bedeutet, dass Sie kein Miteigentum an dem jeweiligen Unternehmen erwerben, sondern praktisch als Kapitalgeber und somit Kreditgeber auftreten. Sie haben bis zur vollständigen Rückzahlung des Kapitals gegenüber dem Unternehmer einen Gläubigeranspruch, der in erster Linie darin besteht, dass die Anleihe zurückgezahlt wird und Sie während der Laufzeit die vereinbarten Zinsen erhalten.

Falls Sie hingegen Aktien kaufen, werden Sie dadurch nicht zum Gläubiger, sondern rechtlich betrachtet zum Miteigentümer der Gesellschaft. Als Aktionär besitzen Sie somit nicht nur ein Miteigentum an der Aktiengesellschaft, sondern damit verbunden ist ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht. Dieses können Sie ausüben, indem Sie beispielsweise an der jährlich stattfindenden Hauptversammlung teilnehmen.

Die Mitbestimmung ist allerdings bei den weitaus meisten Anlegern nicht der zentrale Grund, warum diese sich für ein Investment in Aktien entscheiden. Stattdessen sind es vor allem mögliche Kursgewinne, die im Fokus stehen, wenn man Aktien erwirbt. Aktien verbriefen einen bestimmten Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft und werden daher auch als Anteilsscheine bezeichnet. Für Sie als Anleger spielt dies allerdings in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle, denn es ist natürlich insbesondere das Verhalten der Aktienkurse an der Börse, welches für Sie von Interesse ist.

Aktien sind sehr liquide und flexible Wertpapiere

Zu den Haupteigenschaften von Aktien gehört, dass es sich um sehr flexible und liquide Wertpapiere handelt. Flexibel bedeutet in dem Zusammenhang, dass es eine Vielzahl von Aktien am Markt gibt, zwischen denen Sie sich als Anleger entscheiden können. Liquide sind die Wertpapiere vor allem deshalb, weil Aktien werktäglich an der Börse gehandelt werden können. Sie haben daher jederzeit die Möglichkeit, die im Depot befindlichen Aktien zu verkaufen und über das Guthaben, welches aus dem Verkaufserlös resultiert, auf Ihrem Verrechnungskonto zu verfügen.

Zu den weiteren Merkmalen der Aktien gehört, dass jedes einzelne Wertpapier genau bestimmt werden kann. In Deutschland ist dies zum einen mit der Wertpapierkennnummer (WKN) möglich, zum anderen gilt aber auch für jedes Wertpapier der international gebräuchliche ISIN-Code. Dabei handelt es sich um eine Identifikationsnummer, mit der jedes Wertpapier exakt zugeordnet werden kann. Zu den wichtigen Eigenschaften der Aktien gehört auch, dass sich die Wertpapiere in verschiedene Gruppen einteilen lassen.

Welche Aktienarten gibt es?

Aktien können in mehrere Gruppen eingeteilt werden, und zwar danach differenziert, wie die Rechte übertragen werden und welche Rechte die einzelne Aktie überhaupt beinhaltet. Bei der Art der Rechteübertragung wird zwischen den folgenden drei Varianten unterschieden:

In früheren Zeiten dominierten in Deutschland am Aktienmarkt vor allem die sogenannten Inhaberaktien. Diese beinhalten vor allem, dass die Aktien formlos vom Verkäufer an den Käufer übertragen werden können. Das führt dazu, dass der Aktiengesellschaft nicht im Detail bekannt ist, wer aktuell welche Anzahl von Aktien besitzt. Anders stellt sich die Situation bei den sogenannten Namensaktien dar, die mittlerweile den Großteil der DAX-Aktien einnehmen.

Bei den Namensaktien ist es so, dass die Aktionäre tatsächlich mit ihrem Namen und einigen weiteren Angaben in das Aktionärsbuch der jeweiligen Aktiengesellschaft eingetragen werden. Bei jedem Eigentümerwechsel wird der Aktiengesellschaft dann durch Eintragung im Aktionärsregister mitgeteilt, wer neuer Besitzer der Wertpapiere ist.

Die Eintragung ins Aktionärsregister ist bei Namensaktien deshalb wichtig, weil sonst das Stimmrecht auf der Hauptversammlung nicht ausgeübt werden kann. Noch eine Stufe „strenger“ ist die Eigentumsübertragung bei sogenannten vinkulierten Namensaktien. Die Aktiengesellschaft kann zwar nicht verhindern, dass die Aktien den Eigentümer wechseln, aber sie darf die Eintragung ins Aktionärsregister ablehnen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Aktiengesellschaft befürchtet, dass eine mehrheitliche Übernahme der Aktien durch ein konkurrierendes Unternehmen geplant wird.

Verweigert die AG dann die Eintragung der Aktien ins Aktionärsregister, hat der Aktienbesitzer keine Möglichkeit, sein Stimmrecht auf der Hauptversammlung auszuüben. Für den Anleger sind diese Details in aller Regel nicht von größerem Interesse, da dieser insbesondere auf Kursgewinne und mögliche Erträge durch Dividenden hofft. Mehr zu den Aktienarten lesen Sie hier.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski
Charlotte Ruzanski hat nach ihrem Bachelor-Studium der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft / Skandinavistik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau im Sommersemester 2013 ihren Master der allgemeinen Sprachwissenschaft abgeschlossen. Seit Oktober 2013 ist sie Teil der Redaktion der qmedia GmbH.