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Vorzugsaktien | Unterscheidung zu anderen Aktienarten

Geschrieben von
Charlotte Ruzanski
Was sind Vorzugsaktien und die Unterscheidung
Foto: Thapana Onphalai / iStock

Vorzugsaktien aus kaufmännischer Perspektive

Vorzugsaktien sind eine spezielle Art von Aktien, die ein Unternehmen ausgeben kann. Sie sind so konzipiert, dass sie den Aktionären bestimmte Privilegien oder „Vorzüge“ gegenüber den gewöhnlichen Stammaktien bieten. Diese Vorzüge können weltweit betrachtet verschiedene Formen annehmen, einschließlich höherer Dividenden oder bevorzugter Auszahlungen bei einer Liquidation des Unternehmens.

Hierbei ist es wichtig, die Perspektive zu klären: Während auf dem US-amerikanischen Markt der Liquidationsvorrang und anleihenähnliche Strukturen dominieren, ist ein Liquidationsvorrang bei deutschen börsennotierten Vorzugsaktien in der Praxis die absolute Ausnahme. In Deutschland steht aus kaufmännischer Sicht fast ausschließlich die höhere Dividende im Zentrum der Anlageentscheidung.

Was sind Vorzugsaktien?

Vorzugsaktien sind eine Form von Eigenkapital, die sich in einigen wesentlichen Punkten von den klassischen Stammaktien unterscheidet. Der prägnanteste Unterschied nach deutschem Aktienrecht (AktG) besteht darin, dass Vorzugsaktien im Gegenzug für finanzielle Vorteile kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung gewähren. Im Gegensatz zum US-amerikanischen Markt (wo Vorzugsaktien als „Preferred Stocks“ mit festen, anleihenähnlichen Zinsen emittiert werden) sind deutsche Vorzugsaktien jedoch zu 100 % vollwertiges Eigenkapital.

Die rechtlichen Besonderheiten in Deutschland umfassen folgende Kernpunkte:

  • Keine feste Dividende: Entgegen häufiger Annahmen zahlen deutsche Vorzugsaktien keine feste, garantierte Dividende. Die Dividende ist variabel und hängt direkt vom Jahresüberschuss des Unternehmens ab.
  • Anspruch auf Mehrdividende: Als Ausgleich für das fehlende Stimmrecht sieht das deutsche Aktienrecht zwingend einen „Vorzug“ vor. Dieser besteht in der Regel aus per Satzung festgelegtem, geringen Aufschlag auf die Dividende der Stammaktie (die sogenannte Mehrdividende, meist wenige Cent pro Aktie).
  • Nachzahlungsanspruch bei Mindestvorzug: Kann das Unternehmen in einem verlustreichen Jahr keine Dividende zahlen, muss der satzungsgemäße Mindestvorzug in den Folgejahren zwingend nachgezahlt werden. Solange diese Nachzahlung nicht vollständig erfolgt ist, lebt das Stimmrecht der Vorzugsaktionäre kraft Gesetzes vorübergehend wieder auf.
  • Theoretischer Vorteil bei Liquidation: Das Gesetz erlaubt theoretisch eine Bevorzugung der Vorzugsaktionäre im Falle der Firmenpleite. In der deutschen Börsenpraxis wird dieses Recht in den Satzungen großer AGs jedoch fast nie eingeräumt.

Warum werden Vorzugsaktien ausgegeben?

Unternehmen geben aus verschiedenen Gründen Vorzugsaktien aus. Sie sind eine hochattraktive Finanzierungsoption, wenn Gründerfamilien oder Hauptanteilseigner neues Kapital an der Börse aufnehmen möchten, ohne ihre bestehende Stimmrechtsmehrheit zu verwässern oder die Kontrolle über das Unternehmen abzugeben.

Auch bei Investoren sind sie beliebt: Wer als Privatanleger ohnehin nicht plant, auf der Hauptversammlung abzustimmen, tauscht das ungenutzte Stimmrecht gerne gegen eine höhere Dividendenrendite ein. Wichtig: Im Gegensatz zu US-Preferred-Stocks bieten deutsche Vorzugsaktien nicht weniger Risiko als Stammaktien, da sie im Insolvenzfall dem gleichen Totalverlustrisiko unterliegen.

Beispiel für Vorzugsaktien

Nehmen wir an, die fiktive Automobil AG mit Sitz in Deutschland möchte zusätzliches Kapital an der Börse aufnehmen, ohne dass die Gründerfamilie die Stimmenmehrheit verliert. Das Unternehmen gibt daher stimmrechtslose Vorzugsaktien aus.

Die Satzung der AG regelt den finanziellen Vorzug präzise, wobei im deutschen Recht streng zwischen einer absoluten Vorabdividende und einer relativen Mehrdividende unterschieden werden muss:

  • Die absolute Vorabdividende (Mindestvorzug): Die Vorzugsaktionäre haben das Recht, aus dem Bilanzgewinn vorab einen festen Betrag von beispielsweise 0,10 € pro Aktie zu erhalten, bevor die Stammaktionäre überhaupt bedient werden.
  • Die relative Mehrdividende: Beschließt die Hauptversammlung eine großzügige Gewinnausschüttung, erhalten die Vorzugsaktionäre auf die Dividende der Stammaktionäre noch einen festen Aufschlag (z. B. 6 Cent). Erhält die Stammaktie im laufenden Geschäftsjahr also eine Dividende von 2,00 €, bekommt die Vorzugsaktie 2,06 €.
  • Totalausfall und Nachzahlung (Kumulation): Erzielt die Automobil AG in einem Krisenjahr keinen Bilanzgewinn, darf gesetzlich keine Dividende ausgeschüttet werden (§ 57 AktG). In diesem Fall greift der gesetzliche Schutz: Die ausgefallene absolute Vorabdividende (die 0,10 €) muss in den profitablen Folgejahren zwingend nachgezahlt werden. Die relative Mehrdividende verfällt für dieses Jahr, da die Stammaktionäre ja ebenfalls leer ausgehen.
  • Das Stimmrecht lebt auf: Erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Nachzahlung des Mindestvorzugs im nächsten Jahr nicht oder nicht vollständig, erhalten die Vorzugsaktionäre nach § 140 AktG automatisch so lange ein volles Stimmrecht, bis alle Rückstände beglichen sind. Nicht-kumulative Vorzugsaktien sind seit 2016 in Deutschland gesetzlich zulässig, wenn die Satzung dies bestimmt.
Gut zu wissen: Wenn die Dividende ausfällt

Nach § 140 Abs. 2 AktG erhalten Vorzugsaktionäre automatisch ein temporäres Stimmrecht, wenn der Dividendenvorzug in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und im folgenden Jahr nicht nachgezahlt wird. Dieses Recht bleibt bestehen, bis alle Rückstände beglichen sind.

Vor- und Nachteile von Vorzugsaktien

Vorteile:

  1. Höhere Dividendenrendite: Durch den leicht günstigeren Aktienkurs und die satzungsgemäße Mehrdividende erzielen Anleger bei Vorzugsaktien oft eine etwas bessere prozentuale Dividendenrendite.
  2. Nachzahlungsanspruch: Fällt die Dividende krisenbedingt aus, verfällt der zugesicherte Basis-Vorzug nicht, sondern wird in guten Jahren kumuliert nachgezahlt.

Nachteile:

  1. Keine Stimmrechte: Vorzugsaktien gewähren regulär keine Stimmrechte, was bedeutet, dass die Aktionäre keinen Einfluss auf strategische Entscheidungen der Unternehmensführung haben.
  2. Besonderheit bei der Liquidität: Während Vorzugsaktien bei kleineren Unternehmen oft weniger liquide sind und sich schwerer handeln lassen, dreht sich dieser Effekt in Deutschland bei den großen DAX-Konzernen (Volkswagen, Henkel und Sartorius) oft um: Hier sind die Vorzugsaktien das wesentlich liquidere, frei gehandelte Papier, während die Stammaktien fest in den Händen der Gründerfamilien liegen.

Vorzugsaktien bieten Anlegern also einen klaren Deal: Sie verzichten auf die Mitbestimmung und erhalten dafür einen finanziellen Bonus. Es ist jedoch essenziell zu verstehen, in welchem Markt man investiert: Wer US-amerikanische „Preferred Stocks“ kauft, erwirbt oft ein anleihenähnliches Papier mit festem Zins und etwas geringerem Risiko. Wer hingegen in deutsche Vorzugsaktien investiert, kauft lupenreines Eigenkapital mit dem vollen unternehmerischen Risiko, profitiert dafür aber voll von künftigen Gewinnsteigerungen der Gesellschaft.

Häufige Fragen

Vorzugsaktien unterscheiden sich in mehreren wichtigen Punkten von Stammaktien. Der Hauptunterschied im deutschen Aktienrecht ist, dass Vorzugsaktionäre auf ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung verzichten. Als finanziellen Ausgleich erhalten sie dafür zwingend eine leicht höhere Dividende (die sogenannte Mehrdividende) als die Stammaktionäre

Deutsche Vorzugsaktien sind besonders attraktiv für Privatanleger, die ohnehin nicht planen, aktiv auf der Hauptversammlung abzustimmen. Sie tauschen das ungenutzte Stimmrecht einfach gegen eine höhere Dividendenrendite ein. Wichtig: Anders als in den USA bieten deutsche Vorzugsaktien nicht weniger Risiko und haben das exakt gleiche Kapitalgewinnpotenzial wie Stammaktien, da sie vollwertiges Eigenkapital sind.

Der Hauptgrund ist die Kapitalbeschaffung, ohne die Machtverhältnisse im Unternehmen zu verschieben. Gerade bei großen Familienunternehmen (wie BMW, Henkel oder Porsche) können die Gründer auf diese Weise frisches Geld an der Börse einsammeln, ohne befürchten zu müssen, dass neue Investoren sie bei wichtigen strategischen Entscheidungen überstimmen.

Wenn ein deutsches Unternehmen keinen Bilanzgewinn erzielt, fällt die Dividende aus. Da deutsche Vorzugsaktien jedoch kumulativ sind, muss der ausgefallene Mindestvorzug in den profitablen Folgejahren zwingend nachgezahlt werden. Geschieht dies im darauffolgenden Jahr nicht, greift ein gesetzlicher Schutzmechanismus (§ 140 AktG): Die Vorzugsaktionäre erhalten automatisch ihr Stimmrecht zurück, bis alle Dividenden-Rückstände vollständig beglichen sind.
Seit der Aktienrechtsnovelle 2016 sind stimmrechtslose nicht-kumulative Vorzugsaktien gemäß § 139 Abs. 1 AktG und § 140 Abs. 2 AktG in Deutschland zulässig. Das Stimmrecht bleibt so lange bestehen, bis der Vorzug vollständig gezahlt wurde, auch wenn dies mehrere Jahre dauert.

Vorzugsaktien werden genau wie Stammaktien ganz normal über dein Wertpapierdepot beim Broker gekauft. Während sie bei kleinen Firmen oft weniger liquide sind, ist es bei großen deutschen DAX-Konzernen (z. B. Volkswagen) oft genau umgekehrt: Hier sind die Vorzugsaktien für Privatanleger meist viel liquider und leichter handelbar als die fest in Familienhand liegenden Stammaktien

Eine automatische Wandelbarkeit („Convertible Preferred Stocks“) nach Belieben des Anlegers, wie sie in den USA oft vorkommt, ist in Deutschland unüblich. Es kommt jedoch in der Praxis vor, dass Unternehmen selbst beschließen, alle Vorzugsaktien in Stammaktien umzuwandeln, um die Aktienstruktur zu vereinfachen (wie z. B. in der Vergangenheit bei SAP oder Metro). Für einen solchen Schritt ist jedoch zwingend ein mehrheitlicher Beschluss sowohl der Stamm- als auch der Vorzugsaktionäre erforderlich.

Über die Autorin
Charlotte Ruzanski Als leitende Redakteurin bei der qmedia GmbH verantwortet Charlotte Ruzanski seit 2013 die redaktionelle Qualität und Verständlichkeit der Inhalte auf depotkonto.de. Mit ihrer über zehnjährigen...