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Kinderdepot: Was Eltern darüber wissen sollten

Ein Kinderdepot ermöglicht es, über viele Jahre hinweg Vermögen für Kinder aufzubauen und sie damit bei ihrem Start ins Erwachsenenleben zu unterstützen. Durch den langen Anlagehorizont können breit gestreute ETF-Sparpläne ihre Vorteile ausspielen und klassischen Sparformen wie dem Sparbuch langfristig überlegen sein. Für die Ausgestaltung eines Kinder- oder Junior-Depots sind vor allem die laufenden Kosten und die verfügbaren Anlageoptionen entscheidend. Hinzu kommen steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, die anbieterunabhängig gelten und von Beginn an zu berücksichtigen sind.
Geschrieben von
Janine El-Saghir
Kinderdepot 2026 – Essentials
  • Ziel: Langfristiger Vermögensaufbau für Kinder über Wertpapiere, häufig mit ETF-Sparplänen
  • Digitale Anbieter: Neobroker (standardisiert, kostenfokussiert) und klassische Direktbanken (mehr Flexibilität, oft breiteres Angebot an Wertpapieren)
  • Kosten: Relevant sind Sparplankosten, Ordergebühren und mögliche Bedingungen; Depotführung oft kostenfrei
  • Sparpläne: Bei vielen Anbietern bereits mit sehr niedrigen monatlichen Beträgen möglich
  • Steuern & Recht: Kapitalerträge werden dem Kind zugerechnet; das Vermögen gehört rechtlich dem Kind, elterliche Verwaltung endet mit 18
  • Wichtig: Mögliche Auswirkungen auf Familienversicherung und spätere Ausbildungsförderung frühzeitig mitdenken

Unsere Top-Empfehlungen für Kinderdepots – eine erste Orientierung

Was ist ein Kinderdepot und warum lohnt es sich?

Ein Kinderdepot oder Juniordepot ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen eines minderjährigen Kindes geführt wird. Die Bezeichnung ist dabei zweitrangig: Gemeint ist stets dieselbe Konstruktion. Das Depot und alle darin angelegten Gelder gehören rechtlich dem Kind; die gesetzlichen Vertreter übernehmen die Verwaltung treuhänderisch bis zur Volljährigkeit. In der Praxis erfolgen die Eröffnung und Verwaltung eines Kinderdepots meist digital über die App des Anbieters oder im Online-Banking.

Geldanlage auf einem Kinderdepot: Eigentümer ist das Kind

Das in einem Kinderdepot angelegte Vermögen steht von Beginn an ausschließlich dem Kind zu. Einzahlungen durch Eltern oder andere Angehörige begründen kein eigenes Zugriffsrecht. Entnahmen sind grundsätzlich nur zugunsten des Kindes – beispielsweise zur Finanzierung einer Ausbildung – erlaubt.

Mit dem 18. Geburtstag endet die elterliche Verwaltung automatisch, und die vollständige Verfügungsmacht geht auf das Kind über. Dieser Übergang ist rechtlich endgültig und nicht rückgängig zu machen. Meiner Meinung nach ist genau dieser Punkt einer der häufigsten Gründe für spätere Konflikte, wenn Eltern sich dieser rechtlichen Konsequenz bei der Eröffnung eines Kinderdepots nicht vollständig bewusst waren.

Familien, die für ihren Nachwuchs mit einem Kinderdepot Vermögen aufbauen wollen, sollten sich von Anfang an dieser Endgültigkeit bewusst sein. Alternativ können Eltern oder – je nach Anbieter auch Großeltern – ein Depot auf den eigenen Namen eröffnen.

Warum ein Kinderdepot langfristig sinnvoll sein kann

Beim Sparen für Kinder spielt der Zeithorizont eine zentrale Rolle. Je früher Geld angelegt wird, desto länger kann es wirken. Genau hier liegt der wesentliche Unterschied zwischen einem klassischen Sparbuch und einer breit gestreuten Geldanlage über Wertpapiere. Sparbücher bieten zwar formale Sicherheit, führen langfristig jedoch zu keinem realen Vermögenszuwachs, da ihre Verzinsung meist unterhalb der Inflationsrate liegt.

Wer sich für ein Kinderdepot entscheidet, sollte die Renditechancen jedoch nicht isoliert betrachten. Ebenso wichtig sind die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche spätere Auswirkungen – etwa auf die Familienversicherung oder eine spätere Ausbildungsförderung.

Kinderdepots: Was Neobroker von klassischen Direktbanken unterscheidet

Digitale Kinderdepots lassen sich in 2 Anbietertypen unterteilen: digitalen Neobrokern und klassischen Direktbanken. Beide Modelle ermöglichen den Vermögensaufbau für Kinder, setzen dabei jedoch unterschiedliche Schwerpunkte, die je nach Anbieter variieren.

Digitale Neobroker: schlank, kostenfokussiert, standardisiert

Digitale Neobroker wie Trade Republic, Scalable Capital, Finanzen.net Zero oder Traders Place setzen auch bei ihren Kinderdepots auf einfache, stark standardisierte Prozesse. Die Konto- und Depotverwaltung erfolgt vollständig digital, meist über eine App. Laufende Depotgebühren fallen häufig nicht an. ETF-Sparpläne sind bereits mit sehr geringen Sparraten möglich.

Die Eröffnung eines Kinderdepots bei Neobrokern erfolgt ausschließlich durch die Eltern oder gesetzlichen Vertreter des Kindes. In vielen Fällen ist Voraussetzung, dass beide sorgeberechtigten Elternteile bereits ein Depot beim jeweiligen Anbieter führen. Großeltern oder andere Angehörige können das Depot nicht eigenständig eröffnen; persönliche Beratung oder individuelle Sonderlösungen sind nicht vorgesehen.

Online-Broker eignen sich vor allem für Eltern, die Wert auf niedrige Kosten, eine übersichtliche Produktauswahl und einfache Abläufe legen und auf zusätzliche Serviceebenen verzichten können.

Klassische Direktbanken: breiteres Angebot, mehr Flexibilität

Klassische Direktbanken verfolgen mit ihren Kinder- und Juniordepots einen breiter angelegten Ansatz. Neben ETF-Sparplänen bieten sie in der Regel ein umfangreicheres Wertpapierspektrum sowie teilweise persönliche Beratung und zusätzliche organisatorische Optionen.

Zu den relevanten Angeboten in diesem Marktsegment zählen unter anderem das Comdirect Junior Depot, das ING Direkt-Depot Junior, das Consorsbank Junior Depot, das S-Broker StartInvest-Depot sowie das Juniordepot der DKB.

Ein wesentlicher Unterschied zu Neobrokern besteht bei vielen Direktbanken in der Abbildung erweiterter familiärer Konstellationen, da auch Großeltern oder andere Familienangehörige ein Kinderdepot eröffnen können. Hierfür ist jedoch grundsätzlich die Zustimmung der Eltern erforderlich; auch die treuhänderische Verwaltung des Depots liegt danach ausschließlich bei den Eltern oder den gesetzlichen Vertretern.

Wenn beim Vermögensaufbau für Kinder mehrere Beteiligte eingebunden werden sollen und eigenständige Anlageentscheidungen im Vordergrund stehen, bieten klassische Direktbanken häufig den passenden organisatorischen Rahmen.

Die wichtigsten Kriterien für das beste Kinderdepot

Bei der Auswahl eines Kinderdepots spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Entscheidend ist nicht ein einzelnes Merkmal, sondern das Zusammenspiel von Kosten, Flexibilität und rechtlichen Rahmenbedingungen.

  • Depotgebühren
    Prüfen Sie, ob eine laufende Depotgebühr anfällt oder ob die Depotführung kostenfrei ist und gegebenenfalls an Bedingungen geknüpft ist.
  • Kosten für Sparpläne
    Relevant ist, ob und in welcher Höhe Gebühren für die Ausführung von ETF- oder Aktiensparplänen anfallen.
  • Ordergebühren bei Einzelkäufen
    Achten Sie auf die Kosten für Käufe oder Verkäufe außerhalb von Sparplänen, etwa bei Einmalanlagen oder späteren Umschichtungen.
  • Auswahl an Sparplänen und Wertpapieren
    Achten Sie darauf, ob der Anbieter die Anlageformen unterstützt, die Sie für den Vermögensaufbau Ihres Kindes nutzen möchten – etwa standardisierte Sparpläne oder die Möglichkeit eigenständiger Anlageentscheidungen.
  • Mindestsparrate und Flexibilität
    Prüfen Sie, ab welchem Betrag Sparpläne möglich sind und wie flexibel sich Sparraten und Ausführungsrhythmen anpassen lassen.
  • Verwaltung und Handhabung
    Achten Sie darauf, wie übersichtlich die Depotverwaltung gestaltet ist und wie einfach sich Sparraten, Ausführungsrhythmen oder bestehende Sparpläne im laufenden Betrieb anpassen lassen.
  • Besondere Funktionen oder Zusatzleistungen
    Prüfen Sie, ob der Anbieter zusätzliche Funktionen bietet, die für Sie relevant sein können – etwa eine Verzinsung des Guthabens auf dem Verrechnungskonto, zeitlich begrenzte Sonderaktionen oder Modelle zur (teilweisen) Erstattung von Fondskosten bei ausgewählten Sparplänen.
  • Einbindung weiterer Personen
    Prüfen Sie – falls für Sie relevant –, ob andere Familienangehörige organisatorisch eingebunden werden können, etwa bei der Depoteröffnung. Regelmäßige oder einmalige Einzahlungen sind unabhängig davon in der Regel auch per Überweisung auf das Verrechnungskonto möglich.
  • Voraussetzungen für Eltern
    Achten Sie darauf, ob der Anbieter besondere Voraussetzungen stellt, etwa dass die gesetzlichen Vertreter selbst bereits Kunden sind oder zusätzliche Nachweise zum Sorgerecht verlangt werden.

Der große Kinderdepot-Vergleich 2026

Anleitung: In 7 Schritten zum eigenen Kinderdepot

Die Eröffnung eines Kinder- oder Juniordepots erfolgt heute bei den meisten Anbietern digital. Antragsberechtigt sind grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen sie den Eröffnungsprozess gemeinsam durchlaufen. Erfolgt die Eröffnung durch Dritte, etwa Großeltern, ist ebenfalls die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Besteht alleiniges Sorgerecht, verlangen Anbieter entsprechende Nachweise.

Welche Schritte im Einzelnen erforderlich sind und welche Unterlagen benötigt werden, zeigt die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung.

1. Anbieter auswählen und Depotmodell prüfen
Wählen Sie einen Anbieter und ein Depotmodell aus, die zu Ihrer familiären Situation passen. Orientierung bietet dabei die Vergleichstabelle, in der die Konditionen sowie die wichtigsten Unterschiede zwischen den relevanten Kinderdepots übersichtlich dargestellt werden.

2. Online-Antrag ausfüllen
Die Depoteröffnung erfolgt in der Regel online oder über die App des jeweiligen Anbieters. Bei einzelnen Banken ist weiterhin ein ausgedruckter und per Post versandter Antrag erforderlich.

3. Erforderliche Unterlagen übermitteln
Für die Eröffnung eines Kinderdepots werden bestimmte Unterlagen benötigt. Bei den meisten Anbietern können diese direkt über die Webseite oder in der App hochgeladen werden. Sofern der Anbieter einen postalischen Antrag verlangt, erfolgt die Übermittlung entsprechend per Post. In der Regel sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter
  • Nachweis zum Sorgerecht, falls relevant
  • gegebenenfalls ergänzende Nachweise bei abweichenden Familiennamen

4. Legitimation durchführen
Alle gesetzlichen Vertreter müssen sich legitimieren, in der Regel per Video-Ident. Bei einzelnen Anbietern ist stattdessen das PostIdent-Verfahren vorgesehen.

5. Depot freischalten und Verrechnungskonto nutzen
Nach erfolgreicher Prüfung werden das Kinderdepot und das zugehörige Verrechnungskonto freigeschaltet. Über das Verrechnungskonto erfolgen Einzahlungen, die Ausführung von Sparplänen sowie die Gutschrift möglicher Ausschüttungen. Je nach Anbieter kann alternativ auch ein bestehendes Girokonto – häufig ein Elternkonto – als Verrechnungskonto genutzt werden, das in diesem Fall bereits im Depotantrag angegeben wird.

6. Sparplan einrichten oder Einmalanlage vornehmen
Nach der Freischaltung kann ein Sparplan eingerichtet oder eine Einmalanlage vorgenommen werden. Sparrate, Ausführungsrhythmus und Ausführungstag lassen sich in der Regel flexibel festlegen und später anpassen.

7. Steuerliche Einstellungen vornehmen
Richten Sie einen Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes ein. Falls relevant, kann zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Anbieter hinterlegt werden.

So richten Sie einen ETF-Sparplan für Ihr Kinderdepot ein
  • Wählen Sie einen geeigneten ETF aus dem Angebot des jeweiligen Anbieters.
  • Legen Sie Sparrate und Ausführungsrhythmus fest.
  • Bestimmen Sie den Ausführungstag.
  • Passen Sie den Sparplan bei Bedarf an oder setzen Sie ihn vorübergehend aus.

Steuern sparen: Der größte Vorteil eines Kinderdepots

Ein Kinderdepot bietet gegenüber Geldanlagen auf den Namen der Eltern einen entscheidenden Vorteil: Kapitalerträge werden steuerlich dem Kind zugerechnet und damit getrennt vom Einkommen der Eltern betrachtet. Daraus ergeben sich steuerliche Spielräume, die jedoch nur dann sinnvoll nutzbar sind, wenn mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen und den Versicherungsstatus frühzeitig berücksichtigt werden.

Der Sparer-Pauschbetrag des Kindes

Auch Kinder verfügen über einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei.

In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder ein typischer Fehler: Erträge aus dem Kinderdepot werden über den Freistellungsauftrag der Eltern abgewickelt oder gar nicht freigestellt. In beiden Fällen behält die Bank automatisch Abgeltungsteuer ein, obwohl dies vermeidbar wäre. Zwar lässt sich die zu viel gezahlte Steuer später über eine Steuererklärung für das Kind zurückholen – der zusätzliche Aufwand ist jedoch unnötig.

Damit der Freibetrag von Anfang an korrekt genutzt wird, sollte bei der Depotbank ein eigener Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes hinterlegt werden. Er ist die steuerliche Mindestvoraussetzung für ein Kinderdepot. Für jedes Kind, für das ein eigenes Depot geführt wird, muss ein separater Freistellungsauftrag eingerichtet werden.

Grundfreibetrag und Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Neben dem Sparer-Pauschbetrag steht Kindern auch der Grundfreibetrag zu. Für das Jahr 2026 liegt dieser bei 12.348 €. Solange die gesamten Einkünfte des Kindes unter dieser Grenze bleiben, fällt keine Einkommensteuer an.

Um diesen Vorteil auch bei Kapitalerträgen praktisch umzusetzen, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung des Finanzamts, die bestätigt, dass das Kind voraussichtlich keine Einkommensteuer schuldet.

Die NV-Bescheinigung wird beim Finanzamt beantragt und anschließend bei der Depotbank hinterlegt. Solange sie gültig ist, führt die Bank keine Abgeltungsteuer ab, unabhängig von der Höhe der einzelnen Kapitalerträge. Maßgeblich ist allein, dass die gesamten Einkünfte des Kindes unterhalb des Grundfreibetrags bleiben. Die Bescheinigung gilt in der Regel für mehrere Jahre und muss anschließend erneut beantragt werden.

Die Bescheinigung entbindet nicht von der Steuerpflicht. Überschreiten die Einkünfte des Kindes während ihrer Gültigkeit den Grundfreibetrag, muss für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben und die fällige Steuer nachgezahlt werden; die Bescheinigung sollte dann umgehend widerrufen werden.

In der Kombination aus Grundfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag von derzeit 36 € können so jährlich über 13.000 € an Kapitalerträgen steuerfrei bleiben. Gerade bei größeren Einmalanlagen oder stark wachsenden Depots ist dieser Effekt nicht zu unterschätzen.

Achtung: Mögliche Auswirkungen auf BAföG und Krankenversicherung

Ein Kinderdepot hat nicht nur steuerliche Auswirkungen. Da das Vermögen dem Kind gehört, können sich je nach Lebensphase auch sozial- und versicherungsrechtliche Effekte ergeben, die frühzeitig mitgedacht werden sollten.

Beim BAföG wird neben dem Einkommen der Eltern auch das Vermögen des Kindes berücksichtigt. Überschreitet es den geltenden Vermögensfreibetrag, kann sich der Anspruch verringern oder ganz entfallen. Für Studierende unter 30 Jahren liegt dieser Freibetrag derzeit bei 15.000 €. Vermögen oberhalb dieser Grenze wird angerechnet. Relevant wird dieser Punkt in der Regel erst ab dem Beginn einer förderfähigen Ausbildung oder eines Studiums. Liegt das Vermögen kurz vor der Antragstellung darüber, können sinnvolle, studienbezogene Ausgaben – etwa für technische Ausstattung – das anrechenbare Vermögen reduzieren.

Auch die gesetzliche Familienversicherung ist einkommensabhängig. Kinder sind nur dann beitragsfrei mitversichert, wenn ihr regelmäßiges Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Kapitalerträge zählen dabei mit. Wird die Einkommensgrenze überschritten, muss das Kind eigenständig versichert werden, was zusätzliche laufende Kosten verursacht und die tatsächliche Rendite des Kinderdepots mindert.

Die richtige Anlagestrategie: Was gehört ins Kinderdepot?

Für den langfristigen Vermögensaufbau im Kinderdepot haben sich börsengehandelte Indexfonds (ETFs) bewährt. Sie ermöglichen eine breite Streuung über viele Unternehmen und Länder hinweg, verursachen vergleichsweise geringe laufende Kosten und lassen sich ohne laufende Eingriffe besparen – Eigenschaften, die gerade bei langen Anlagezeiträumen eine zentrale Rolle spielen.

ETFs bilden einen bestimmten Index nach und investieren damit automatisch in viele Einzelwerte. Schon ein einzelner ETF kann mehrere tausend Aktien abdecken und das Risiko breit verteilen. Im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds ist der Ansatz transparent und einfach nachvollziehbar.

Viele Broker und Direktbanken bieten heute ein sehr breites ETF-Angebot und ermöglichen Sparpläne bereits mit niedrigen monatlichen Beträgen. Für viele Familien reicht deshalb ein einfaches, klar strukturiertes Depot aus. Häufig wird ein einzelner ETF auf einen weltweiten Aktienindex gewählt, der regelmäßig bespart wird. Der Vorteil liegt dabei weniger in der Anzahl der Positionen als in der breiten Streuung und der einfachen Handhabung.

Gängige Beispiele sind ETFs auf den MSCI World, der Unternehmen aus den Industrieländern abbildet, oder auf den FTSE All-World, der zusätzlich Schwellenländer einbezieht und damit noch breiter streut.

Unabhängig vom gewählten Index stellt sich zudem die Frage nach der Ertragsverwendung. Thesaurierende ETFs legen Erträge automatisch wieder an und unterstützen damit den langfristigen Zinseszinseffekt. Ausschüttende ETFs zahlen Erträge regelmäßig aus und können sinnvoll sein, wenn Freibeträge gezielt genutzt werden sollen oder laufende Einnahmen gewünscht werden.

Auch in einem Kinderdepot sind neben ETFs grundsätzlich weitere Anlageformen möglich. Dazu zählen Direktinvestitionen in einzelne Aktien, Aktiensparpläne, aktiv gemanagte Fonds oder Investments in weitere Wertpapiere wie Anleihen oder Zertifikate. In der Praxis entscheiden sich viele Familien dennoch für ETFs, da sie Marktrisiken breit streuen und ohne aktive Auswahl einzelner Titel auskommen.

Fazit: Warum Einfachheit beim Kinderdepot oft der bessere Weg ist

Aus meiner Sicht ist ein Kinderdepot vor allem dann sinnvoll, wenn es langfristig, einfach und konsequent gedacht wird. ETFs bieten dafür eine robuste Grundlage: Sie sind transparent, breit gestreut und lassen sich über viele Jahre hinweg ohne laufenden Anpassungsdruck besparen. Entscheidend ist weniger die perfekte Konstruktion als eine Lösung, die zur Familie passt und auch über längere Zeit durchgehalten wird. Wer steuerliche Spielräume kennt, mögliche Auswirkungen auf spätere Lebensphasen mitdenkt und bewusst auf unnötige Komplexität verzichtet, schafft gute Voraussetzungen für einen nachhaltigen Vermögensaufbau auf den Namen des Kindes.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Können auch Großeltern oder Paten das Depot eröffnen?

Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Viele klassische Direktbanken ermöglichen es, dass auch Großeltern oder andere Familienangehörige ein Kinderdepot eröffnen, sofern die Eltern als gesetzliche Vertreter zustimmen. Auch in diesem Fall bleibt das Depot rechtlich dem Kind zugeordnet; die treuhänderische Verwaltung liegt ebenfalls ausschließlich bei den Eltern oder gesetzlichen Vertretern. Neobroker beschränken die Eröffnung von Kinderdepots dagegen meist auf die Eltern selbst und bilden erweiterte familiäre Konstellationen häufig nicht ab.

Wer ein Kinderdepot außerhalb der klassischen Eltern-Kind-Konstellation eröffnen möchte, sollte daher gezielt prüfen, welche Anbieter dies ermöglichen und welche formalen Anforderungen gelten.

Wem gehört das Geld im Kinderdepot?

Das im Kinderdepot angelegte Vermögen gehört rechtlich vollständig dem Kind. Eltern verwalten das Depot treuhänderisch, dürfen das Geld jedoch nur im Interesse des Kindes einsetzen. Spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit geht die alleinige Verfügungsgewalt auf das Kind über.

Können Eltern über das Geld frei verfügen?

Nein. Ein Kinderdepot ist kein Sparkonto für die Eltern. Entnahmen oder Umschichtungen sind nur zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dienen. Eine Nutzung der Eltern zu eigenen Zwecken ist rechtlich nicht vorgesehen.

Was passiert mit dem Kinderdepot bei Volljährigkeit?

Mit dem 18. Geburtstag wird das Kinderdepot automatisch in ein reguläres Depot auf den Namen des Kindes umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt entscheidet das Kind selbst über Anlage, Sparraten und Entnahmen; die Eltern haben keinen Zugriff mehr. In der Regel ist kein neuer Depotvertrag erforderlich. Stattdessen muss sich das nun volljährige Kind gegenüber der Bank durch Vorlage eines Ausweisdokuments neu legitimieren, um seinen eigenständigen Zugang zum Depot freizuschalten.

Ist ein Kinderdepot steuerlich immer sinnvoll?

Nicht zwangsläufig. Steuerliche Vorteile können sich ergeben, sind jedoch kein Selbstläufer. Ob ein Kinderdepot sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Sparhöhe, der Laufzeit, der familiären Situation sowie den möglichen Auswirkungen auf Sozialleistungen und den Versicherungsstatus ab. Entscheidend ist zudem, dass steuerliche Instrumente wie der Freistellungsauftrag korrekt auf den Namen des Kindes eingerichtet werden und eine gegebenenfalls hinterlegte NV-Bescheinigung zur tatsächlichen Einkommenssituation passt.

Reicht ein Elternteil zur Eröffnung eines Kinderdepots aus?

Ja, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, kann das Kinderdepot allein eröffnet werden. In diesem Fall verlangen Anbieter in der Regel einen entsprechenden Nachweis. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile eingebunden sein.

Können auch andere Personen Geld für das Kind einzahlen?

Ja. Überweisungen durch Großeltern, Paten oder andere Dritte sind grundsätzlich möglich. Daraus entstehen jedoch keine Rechte am Depot; das eingezahlte Vermögen gehört rechtlich dem Kind.

Ist ein späterer Wechsel des Depotanbieters möglich?

Ja. Das Kinderdepot kann per Depotübertrag zu einem anderen Anbieter gewechselt werden. Erfolgt der Übertrag ohne Verkauf der Wertpapiere und wird das Depot weiterhin auf den Namen des Kindes geführt, entstehen in der Regel keine steuerlichen Folgen. Der Vorgang kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Wofür kann das Geld aus einem Kinderdepot später verwendet werden?

Das im Kinderdepot angesparte Vermögen ist nicht zweckgebunden. In der Praxis wird es häufig für größere Ausgaben zum Start ins Erwachsenenleben genutzt, etwa als finanzielles Polster für eine Ausbildung, den Führerschein oder die erste Wohnung.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist eine Initiative der Bundesregierung zur frühzeitigen Altersvorsorge für Kinder. Geplant ist, dass ab 2026 monatliche staatliche Beiträge in einen entsprechend zertifizierten Wertpapier-Sparplan für Kinder eingezahlt werden. Vorgesehen sind Kinderdepots bei unterschiedlichen Anbietern, darunter auch Online-Broker, die für Kinder ab 6 Jahren eröffnet werden können.

Über die Autorin
Janine El-Saghir Dr. Janine El-Saghir ist eine erfahrene Finanzanalystin und Wirtschaftsredakteurin, die sich darauf spezialisiert hat, komplexe Finanzthemen für Anleger verständlich aufzubereiten. Mit über 16 Jahren Erfahrung...