Lexikon
Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine mögliche Rechtsform von Unternehmen. Kennzeichnend für die AG ist die Zerlegung des Grundkapitals in Aktien. Unternehmen mit großem Kapitalbedarf gründen sich auf Aktien oder wandeln sich während ihres Bestehens in eine Aktiengesellschaft um. Die Aktionäre sind die Inhaber des Unternehmens, das durch einen Vorstand und eine Geschäftsleitung geführt wird. Die Aktien sind in der Regel frei handelbar und unterliegen in ihrer Preisbildung dem Angebot und der Nachfrage an der Börse oder beim außerbörslichen Handel (sogenannter OTC-Handel).

Eigenschaften der Aktiengesellschaft

In juristischer Hinsicht ist die AG eine Körperschaft, die auf der Mitgliedschaft der Aktionäre beruht und als Vereinigung selbstständig rechtsfähig ist. Als Körperschaft ist sie eine juristische Person, die vor Gericht handlungsfähig ist. Sie kann verklagt werden und selbst klagen. Als Kapitalgesellschaft stützt sie sich auf das Grundkapital der Aktien. Die Haftung der Mitglieder (Aktionäre) ist auf dieses Kapital beschränkt. Die Aktien sind so gut wie immer handelbar (fungibel), müssen aber nicht notwendigerweise an der Börse gehandelt werden. Aktionäre können, müssen aber nicht ein Stimmrecht im Verhältnis ihres Aktienanteils besitzen. Es gibt auch stimmrechtslose Aktien. Mitgliedschaftliche Rechte nehmen die Aktionäre in der Aktionärsversammlung wahr. Ein Vorteil von Aktiengesellschaften besteht darin, dass sie durch die Neuemission von Aktien schnell Kapital beschaffen können. Auch ist der Unternehmensbestand bei vielen Aktien in Streubesitz relativ sicher.