Lexikon
Aktiengesetz - AktG

Das Aktiengesetz fasst alle wesentlichen Bestimmungen zu Aktiengesellschaften und ihren Kontrollgremien oder Entscheidungsorganen zusammen. Die Rechtsstellung einer Aktiengesellschaft leitet sich aus dem AktG her. Es regelt die Errichtung und Verfassung, die Rechnungslegung, die Durchführung von Hauptversammlungen und die Liquidation von Aktiengesellschaften. Kommanditgesellschaften auf Aktien werden ebenfalls durch das Aktiengesetz reguliert, von dem jeder Konzern betroffen ist, der Aktien ausgibt. Da im AktG Straf- und Bußgeldvorschriften verankert sind (§§ 399 ff.), zählt es zum Nebenstrafrecht.