Lexikon
Europäische Zentralbank (EZB)

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedsstaaten der Eurozone und damit ein Organ der EU. Sie wurde 1998 gegründet, ohne dass die nationalen Zentralbanken – darunter die Deutsche Bundesbank – aufgegeben wurden. Sie bilden heute mit der EZB gemeinsam das ESZB (Europäisches System der Zentralbanken).

Aufgaben der EZB

Im Maastricht-Vertrag von 1992 wurden die Aufgaben der Europäischen Zentralbank erstmals festgelegt. Zu diesen gehört die Wahrung der Preisniveaustabilität, die Förderung der konjunkturellen Entwicklung im Euro-Raum, die Unterstützung wirtschaftspolitischer Maßnahmen, die Durchführung der Geldpolitik und von Devisengeschäften sowie die Verwaltung der Währungsreserven. Auch überwacht die EZB die Ausgabe des Euro-Papiergeldes, das die nationalen Zentralbanken in Umlauf bringen. Kreditinstitute werden durch die EZB beaufsichtigt, sie analysiert zudem die Märkte und erstellt Bilanzen. Es stehen ihr mächtige Instrumente wie die Veränderung des Leitzinses und Quantitative Easing (Anleiheaufkäufe) oder das Gegenteil eines QE-Programms (Tapering) zur Verfügung.

Europäische Zentralbank: Hintergrund

Jede Zentralbank überwacht das Banken- und Geldsystem des entsprechenden Landes und/oder Währungsraumes. Bei der EZB besteht die Besonderheit, dass der Währungsraum verschiedene Staaten mit eigenen nationalen Interessen umfasst, die aus historischen Gründen auf unterschiedliche Weise gern die EZB-Politik beeinflussen würden. Per se ist die Europäische Zentralbank aber unabhängig und trifft eigene Entscheidungen gemäß ihrer Aufgabenstellung der Wirtschafts- und Finanzmarktstabilität. Die deutsche Politik mischt sich traditionell nicht in eine Zentralbankpolitik ein, südliche Eurostaaten oder auch Frankreich würden das gern tun. Bislang widersteht die EZB allerdings solchen Versuchen.