Lexikon
BaFin

BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sie sitzt in Frankfurt und Bonn. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle des deutschen Finanzwesens, wobei sie selbst der Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums untersteht. Gegründet wurde sie 2002, ihre Organisation besteht aus dem Direktorium, Fachbereichen für die Finanzwirtschaft (operative Säulen) sowie Abteilungen für die Verwaltung, Risikomodellierung, internationale Aufgaben und Geldwäsche. Die Finanzierung der BaFin erfolgt aus Gebühreneinnahmen. Unter der Aufsicht der BaFin stehen rund 1.700 deutsche Kreditinstitute, 680 Finanzdienstleister, 600 Versicherungsunternehmen, 77 Kapitalanlagegesellschaften und 30 Pensionsfonds. Die Zahl war vor 2014 noch höher, doch inzwischen obliegt der Europäischen Zentralbank die Aufsicht über die bedeutendsten Gruppen.

Aufgaben der BaFin

Hauptsächlich beaufsichtigt die BaFin Banken, Versicherungen, Broker und weitere Finanzdienstleister sowie den börslichen Wertpapierhandel. Sie sichert damit die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems. Verantwortlich ist die BaFin für die Anbieter und Bezieher der Leistungen gleichermaßen. Sie achtet auf die Solvenz der Finanzunternehmen und sichert für Bankkunden, Anleger und Versicherte das Vertrauen in den Finanzmarkt. Die BaFin kann auf Kundendaten bei Banken zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung zugreifen (§ 24c KWG). Davon erfahren weder die Kunden noch ihre Bank etwas. Des Weiteren genehmigt die BaFin Neugründungen von Kreditinstituten, Versicherern und Finanzdienstleistern. Sie prüft zu diesem Zweck die Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen und die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung. Während des fortlaufenden Geschäfts eines Finanzunternehmens holt sich die BaFin über dieses Unternehmen Information durch Wirtschaftsprüfberichte und von Bankenverbänden ein. Zu den Prüfberichten gehören auch monatliche Kurzbilanzen sowie Meldungen über Großaufträge, zum Beispiel Millionenkredite. Verstöße gegen geltendes Recht kann die BaFin mit Bußgeldern und schlimmstenfalls mit Lizenzentzug sanktionieren.