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Was nach der Zinsbindung noch offen ist
Unter „Berechnen nach“ wählen Sie, was Sie vorgeben: den anfänglichen Tilgungssatz („Tilgung %“), eine feste „Monatsrate“ oder das Ziel „Volltilgung in“ einer bestimmten Zahl von Jahren. Sondertilgungen, einen späteren Tilgungswechsel und Kosten wie ein Disagio (Abschlag bei der Auszahlung) stellen Sie unter „Weitere Einstellungen“ ein; unter dem Ergebnis lassen sich Jahresübersicht und monatlicher Tilgungsplan aufklappen.
Der Rechner zeigt eine vereinfachte Modellrechnung für ein Annuitätendarlehen. Jeden Monat fällt ein Zwölftel des Jahreszinses auf die Restschuld an, fällig am Monatsende; der Rest der Rate tilgt sofort. So rechnen Banken üblicherweise,1 vorgeschrieben ist es nicht: Das Gesetz sagt ohne andere Vereinbarung nur, dass Zinsen einmal im Jahr fällig werden.2
Den Zins nach der Zinsbindung kennt heute niemand; der Anschlusszins ist Ihre Annahme. Der Rechner lässt die Rate danach gleich und verschiebt nur die Laufzeit – in Wirklichkeit vereinbaren Sie Zins und Rate dann neu.
Den effektiven Jahreszins berechnet er nach der gesetzlich festgelegten Formel3 aus dem vereinbarten Zahlungsplan: mit dem festen Sollzins über die ganze Laufzeit, ohne angenommenen Anschlusszins und ohne geplante Sondertilgungen.
Nicht abgebildet sind Bereitstellungszinsen, KfW-Darlehen als eigener Baustein, tilgungsfreie Anlaufjahre, Forward-Darlehen und eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Rechnung ersetzt keine Finanzierungs-, Steuer- oder Rechtsberatung; verbindlich sind Angebot und Tilgungsplan Ihrer Bank.
Formel und Rechenweg an einem Beispiel
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie während der Zinsbindung jeden Monat dieselbe Rate. Mit jeder Rate sinkt die Restschuld; deshalb wird der Zinsanteil kleiner und der Tilgungsanteil größer.1 Die Rate selbst ergibt sich aus Darlehen, Sollzins und anfänglicher Tilgung:1, 4
Monatsrate = Darlehen × (Sollzins + anfängliche Tilgung) ÷ 12
Danach geht es Monat für Monat: Zins = Restschuld × Sollzins ÷ 12, Tilgung = Rate − Zins, neue Restschuld = alte Restschuld − Tilgung. Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners (300.000 € Darlehen, 3,90 % Sollzins, 2,00 % Tilgung, 10 Jahre Zinsbindung, Anschlusszins 3,90 %):
- Rate: 300.000 € × (3,90 % + 2,00 %) ÷ 12 = 1.475,00 € im Monat.
- Erster Monat: 300.000 € × 3,90 % ÷ 12 = 975,00 € Zins. Für die Tilgung bleiben 1.475,00 € − 975,00 € = 500,00 €, die Restschuld sinkt auf 299.500,00 €.
- Zwölfter Monat: 956,83 € Zins, 518,17 € Tilgung.
- Nach zehn Jahren: 177.000,00 € gezahlt, davon 103.762,00 € Zinsen und 73.238,00 € Tilgung. Offen sind noch 226.762,00 €.
Der effektive Jahreszins liegt bei 3,97 %, also über dem Sollzins, obwohl keine Gebühren anfallen: Die gesetzliche Formel rechnet die monatlichen Zinsen mit Zinseszins auf ein Jahr hoch.3 Ein Disagio oder eine Bearbeitungsgebühr kommt unter „Kosten berücksichtigen“ hinzu – 2 % Disagio heben den Wert im Beispiel auf 4,15 %.
Die voreingestellten 3,90 % liegen nahe am Marktdurchschnitt: Neu abgeschlossene Wohnungsbaukredite mit mehr als fünf bis zehn Jahren Zinsbindung kosteten laut Bundesbank zuletzt im Schnitt 3,81 % effektiv.5 Für Ihre Rechnung zählt der Sollzins in Ihrem Angebot.
Volltilgung: die Rate für einen festen Endtermin
Im Modus „Volltilgung in“ sucht der Rechner die Rate, die das Darlehen zum Wunschtermin tilgt – bei gleichem Zins über die ganze Laufzeit ist das die Annuitätenformel Rate = Darlehen × i ÷ (1 − (1 + i) hoch −n), mit i = Sollzins ÷ 12 und n = Zahl der Monate; mit einem anderen Anschlusszins rechnet der Rechner beide Zinssätze ein. Für 25 Jahre sind es 1.567,00 € im Monat (auf den Cent aufgerundet), rund 2,37 % anfängliche Tilgung.
Der Termin gilt allerdings nur, wenn der Anschlusszins so kommt wie eingestellt: Mit 4,90 % nach der Zinsbindung braucht es für 25 Jahre schon 1.617,48 € im Monat. Fest planbar ist die Volltilgung, wenn die Zinsbindung bis zum Ende reicht – 20 Jahre Bindung und Volltilgung in 20 Jahren ergeben bei gleichem Sollzins 1.802,18 € im Monat, danach ist nichts mehr offen. Längere Bindungen kosten in der Regel mehr Zins.1
Die Restschuld nach der Zinsbindung
In den ersten Jahren geht der größere Teil jeder Rate in die Zinsen. Im Beispiel tilgen Sie in zehn Jahren 73.238,00 €, knapp ein Viertel des Darlehens – deshalb ist die Kachel „Restschuld am Ende der Sollzinsbindung“ die wichtigste Zahl im Rechner.
| Variante | Monatsrate | Restschuld nach 10 Jahren | Laufzeit bis schuldenfrei | Zinsen insgesamt |
|---|---|---|---|---|
| Voreinstellung: 2 % Tilgung | 1.475,00 € | 226.762,00 € | 27 J. 10 M. | 191.771,22 € |
| 3 % Tilgung | 1.725,00 € | 190.142,95 € | 21 J. 5 M. | 142.801,08 € |
| Volltilgung in 25 Jahren | 1.567,00 € | 213.286,26 € | 25 J. 0 M. | 170.096,41 € |
| 2 % Tilgung und 5 % Sondertilgung pro Jahr | 1.475,00 € | 46.916,71 € | 12 J. 10 M. | 76.603,99 € |
| Eigene Berechnung mit dem Tilgungsrechner, Stand 21.10.2026: 300.000 € Darlehen, 3,90 % Sollzins, 10 Jahre Zinsbindung, Anschlusszins 3,90 %. Sondertilgung: 15.000 € (5 % des ursprünglichen Darlehens), erstmals im September 2027, dann jährlich, zehnmal. | ||||
Ein Prozentpunkt mehr Tilgung kostet 250 € mehr im Monat, also 30.000 € in zehn Jahren. Die Restschuld sinkt aber um 36.619,05 € auf 190.142,95 €, weil auf das schneller getilgte Geld keine Zinsen mehr anfallen. Insgesamt spart das 48.970,14 € Zinsen und 77 Monate Laufzeit. Verbraucherschützer raten zu mindestens 2 % Anfangstilgung, besser mehr.6
Der zweite Hebel ist der Zins danach. Bei 4,90 % statt 3,90 % dauert die Tilgung mit gleicher Rate 30 Jahre und 3 Monate und kostet 42.924,95 € mehr Zinsen, bei 5,90 % sind es 34 Jahre und 109.289,08 € mehr. Den Anschlusszins geben Sie direkt im Formular ein: Die Knöpfe „+1 pp“ und „+2 pp“ setzen ihn einen oder zwei Prozentpunkte über den Sollzins, „−1 pp“ einen darunter und „= heute“ auf den Sollzins selbst. Auch hier hilft eine niedrige Restschuld: Je weniger offen ist, desto günstiger ist meist der Anschlusszins.7
Was am Ende der Zinsbindung passiert
Was dann offen ist, zahlen Sie aus eigenem Geld zurück oder finanzieren es zum dann aktuellen Marktzins neu – bei Ihrer Bank (Prolongation) oder bei einer anderen (Umschuldung).1, 6 Ihre Bank muss Ihnen spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung mitteilen, ob sie eine neue Zinsbindung anbietet und zu welchem Sollzins.8 Die besten Konditionen schuldet sie nicht.7 Mit einem Forward-Darlehen lässt sich der Zins teilweise bis zu fünf Jahre vorher sichern, meist gegen einen Aufschlag für jeden Monat Vorlauf.1, 7
Ohne neue Zinsvereinbarung können Sie mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung kündigen.9
Kündigungsrecht nach zehn Jahren
Bei mehr als zehn Jahren Zinsbindung dürfen Sie zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung kündigen – mit sechs Monaten Frist, ganz oder teilweise, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.7, 9 Frei sind Sie frühestens zehneinhalb Jahre nach der letzten Auszahlung.10 Vereinbaren Sie später einen neuen Zins oder eine neue Laufzeit, zählen die zehn Jahre ab dann. Ausschließen oder erschweren kann der Vertrag dieses Recht nicht. Zahlen Sie nicht spätestens zwei Wochen nach dem Kündigungstermin zurück, gilt die Kündigung als nicht erfolgt.9
Bei mehr als zehneinhalb Jahren Zinsbindung zeigt der Rechner die Restschuld zu diesem Zeitpunkt in der Kachel „Kündigungsrecht nach 10 Jahren“ – mit 15 Jahren Bindung im Beispiel 222.297,74 €.
Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung
Ein Recht auf Sondertilgung während der Zinsbindung haben Sie nur, wenn es im Vertrag steht.11 Oft erlauben Banken einmal im Jahr 5 oder 10 % der ursprünglichen Darlehenssumme; häufig lässt sich auch der Tilgungssatz ändern.7, 10 Solche Rechte können den Zins erhöhen.1
Im Beispiel bewegt die Sondertilgung am meisten, weil am meisten Geld fließt: 15.000 € pro Jahr (5 %), zehnmal gezahlt, senken die Restschuld nach zehn Jahren von 226.762,00 € auf 46.916,71 €. Das sind 179.845,29 € weniger Schulden für 150.000 € Einsatz – die Differenz von 29.845,29 € sind Zinsen, die gar nicht erst anfallen. Über die ganze Laufzeit sinken die Zinsen um 115.167,23 €. Schon 5.000 € im Jahr drücken die Restschuld auf 166.813,56 € und sparen insgesamt 56.497,81 € Zinsen.
Im Rechner schalten Sie dafür unter „Weitere Einstellungen“ die „Jährliche Sondertilgung“ ein, Betrag in Euro oder als „% vom Darlehen“ (vom ursprünglichen Betrag), unter „Anzahl“ die Zahl der Zahlungen. Die Rate bleibt gleich, die Laufzeit wird kürzer; eine einzelne Zahlung gehört unter „Einmalige Sondertilgung“.
Wenn Sie mehr oder alles zurückzahlen wollen
Alles oder mehr als vereinbart zurückzahlen dürfen Sie bei festem Zins während der Zinsbindung nur mit einem berechtigten Interesse.11 Typisch ist der Verkauf der Immobilie.12 Ein günstigerer Zins anderswo, eine Erbschaft oder ein Lottogewinn reichen allein nicht. Sonst geht es nur, wenn die Bank zustimmt – meist gegen ein Entgelt, das auch höher ausfallen darf als die Entschädigung.1
Mit berechtigtem Interesse darf die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; eine Obergrenze von 1 % wie bei Ratenkrediten gibt es bei Baufinanzierungen nicht.13, 14 Eine Faustformel für die Höhe gibt es ebenso wenig. Sondertilgungen, die Ihr Vertrag noch erlaubt hätte, muss die Bank dabei grundsätzlich zu Ihren Gunsten einrechnen; eine Klausel, die sie ausklammert, hat der Bundesgerichtshof 2016 für unwirksam erklärt.15 Teilen Sie der Bank mit, dass Sie vorzeitig zurückzahlen wollen, muss sie Ihnen unverzüglich – auf Papier oder per E-Mail – mitteilen, ob die Rückzahlung zulässig ist, welcher Betrag offen ist und wie hoch die Entschädigung wäre.8
Sondertilgung oder Geld anlegen?
Jeder sondergetilgte Euro spart rechnerisch den Sollzins – im Beispiel 3,90 % im Jahr, ohne Kursrisiko, und die gesparten Zinsen versteuern Sie nicht. Zinsen auf dem Tagesgeldkonto und Gewinne im Depot sind dagegen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € im Jahr steuerpflichtig: 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, mit Kirchensteuer etwas mehr.16 Die Rechnung im Detail zeigt der Abgeltungsteuer-Rechner.
Ist der Pauschbetrag ausgeschöpft, muss eine Anlage vor Steuern rund 5,3 % bringen, um nach Steuern auf 3,90 % zu kommen (3,90 % ÷ (1 − 26,375 %), eigene Rechnung). Vergleichen Sie Ihren Sollzins mit dem höchsten Tagesgeldzins im Vergleich unten, auch mit befristeten Neukundensätzen: Liegt der Tagesgeldzins darunter, spart die Sondertilgung mehr, als das Tagesgeld bringt. Ein Aktien-ETF kann über lange Zeiträume mehr bringen, schwankt aber und garantiert nichts – was nach Steuern und Inflation bleiben kann, zeigt der ETF-Sparplan-Rechner; Depots mit Sparplan vergleicht der ETF-Broker-Vergleich. Bei einer vermieteten Immobilie verschiebt sich die Rechnung, weil die Kreditzinsen dort als Werbungskosten die Steuer mindern können.17
Gegen die Sondertilgung spricht vor allem: Das Geld ist weg und kommt nicht zurück, wenn das Auto ausfällt oder das Dach undicht wird. Eine Rücklage gehört deshalb zuerst auf ein Tagesgeldkonto. Ohne Sondertilgungsrecht legen Sie Geld zurück und tilgen am Ende der Zinsbindung auf einen Schlag.7 Was monatliche Raten bis dahin bringen, rechnet der Sparplan-Rechner, für einen festen Betrag der Zinsrechner. Welcher Weg passt, hängt von Rücklage, Zinsbindung und Ihrer Bereitschaft zu Schwankungen ab. Die Zahlen hier sind eine Rechnung, keine Anlageempfehlung.
Tagesgeld für die Rücklage und die nächste Sondertilgung
| Zinsstaffel | |
| jede Summe | 2,50 % |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Monatlich |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung |
| Höhe | 100.000 € |
| Sicherungsland | Deutschland |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | BaFin |
| Zinsstaffel | |
| jede Summe | 2,60 % |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Monatlich |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Höhe | 100.000 € |
| Finanzaufsicht | BaFin |
| Zinsstaffel | |
| jede Summe |
1,00 % Zinsgarantie 12 Mon. |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Quartalsweise |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Sicherungsart | Gesetzliche Einlagensicherung Es besteht eine unbegrenzte, erweiterte Einlagensicherung. |
| Höhe | 100.000 € |
| Sicherungsland | Deutschland |
| Länderrating (S&P) | AAA · Ausblick stabil S&P Global Ratings — Stand 2026-07 |
| Finanzaufsicht | BaFin |
| Zinsstaffel | |
| 0 € – 1.000.000 € |
3,80 % Neukunden · Zinsgarantie 5 Mon. |
| jede Summe | 1,00 % |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Quartalsweise |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Höhe | 100.000 € |
| Finanzaufsicht | BaFin Einlagensicherung in Frankreich (Fonds de Garantie des Dépôts) |
| Zinsstaffel | |
| 0 € – 5.000.000 € |
1,50 % Neukunden · Zinsgarantie 6 Mon. |
| 5.000.001 €+ |
0,75 % Neukunden |
| jede Summe |
0,75 % Bestandskunden |
| Konditionen | |
| Girokonto-Bindung | |
| Referenzkonto nötig | |
| Zinsgutschrift | Quartalsweise |
| Unterkonten | |
| Einlagensicherung & Aufsicht | |
| Höhe | 100.000 € |
| Finanzaufsicht | BaFin |
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Die Zinsen ändern sich laufend; manche gelten nur für Neukunden und einige Monate. Mehr zum Tagesgeld von Trade Republic steht auf unserer Seite zu den Trade-Republic-Zinsen.
Häufige Fragen zum Tilgungsrechner
Verbraucherschützer raten zu einer anfänglichen Tilgung von mindestens 2 %, besser mehr. Jeder Prozentpunkt verkürzt die Laufzeit deutlich: Bei 300.000 € Darlehen und 3,90 % Sollzins ist der Kredit mit 2 % Tilgung nach 27 Jahren und 10 Monaten abbezahlt, mit 3 % nach 21 Jahren und 5 Monaten (eigene Berechnung, Stand 21.10.2026). Entscheidend ist, dass die höhere Rate auf Dauer in Ihr Budget passt.
Die Bank muss Ihnen spätestens drei Monate vorher mitteilen, ob sie eine neue Zinsbindung anbietet und zu welchem Sollzins. Die Restschuld zahlen Sie dann aus eigenem Geld zurück, verlängern bei Ihrer Bank oder wechseln zu einer anderen – zum dann aktuellen Marktzins. Gibt es keine neue Zinsvereinbarung, können Sie mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung kündigen.
Während der Zinsbindung nur eingeschränkt: im Rahmen vereinbarter Sondertilgungen, mit einem berechtigten Interesse wie dem Verkauf der Immobilie oder – bei mehr als zehn Jahren Zinsbindung – zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit sechs Monaten Frist. Ein günstigerer Zins anderswo oder eine Erbschaft reichen allein nicht. Ohne eines dieser Rechte geht es nur, wenn die Bank zustimmt, in der Regel gegen ein Entgelt.
Eine feste Höhe oder Faustformel gibt es nicht: Die Bank darf eine angemessene Entschädigung für den Schaden verlangen, der ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Anders als bei Ratenkrediten ist sie bei Baufinanzierungen nicht auf 1 % begrenzt. Vereinbarte Sondertilgungsrechte muss die Bank zu Ihren Gunsten einrechnen, und auf Ihre Mitteilung hin muss die Bank Ihnen die Höhe vorab nennen.
Der Sollzins steht im Vertrag und wird auf die Restschuld berechnet. Der effektive Jahreszins zeigt die Kosten als Jahresprozentsatz: Er enthält zusätzlich Kosten wie ein Disagio oder eine Bearbeitungsgebühr und wird von allen Banken nach derselben gesetzlichen Formel berechnet. Auch ohne Gebühren liegt er etwas über dem Sollzins, weil monatlich gezahlt wird – bei 3,90 % Sollzins sind es 3,97 %. Notarkosten, die Grundbuchgebühr für den Eigentümerwechsel und Bereitstellungszinsen sind nicht enthalten.
Rechnerisch spart jeder sondergetilgte Euro den Sollzins, ohne Kursrisiko: Bei 300.000 €, 3,90 % Sollzins und 2 % Tilgung senken 15.000 € pro Jahr die Restschuld nach zehn Jahren von 226.762,00 € auf 46.916,71 € (eigene Berechnung, Stand 21.10.2026). Eine Geldanlage müsste diesen Zins nach Steuern erst einmal übertreffen. Dagegen spricht, dass das Geld danach gebunden ist – eine Rücklage für Unvorhergesehenes gehört deshalb zuerst aufs Tagesgeldkonto.
Volltilgung heißt: Das Darlehen ist zu einem festen Termin ganz abbezahlt. Im Modus „Volltilgung in“ sucht der Rechner die Rate dafür – bei 300.000 € und 3,90 % Sollzins für 25 Jahre 1.567,00 € im Monat (eigene Berechnung, Stand 21.10.2026). Endet die Zinsbindung vorher, hängt der Termin am Anschlusszins; sicher ist er nur, wenn die Zinsbindung bis zum Ende reicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 21.10.2026)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Immobilienkredit, abgerufen am 21.10.2026: Annuitätendarlehen mit monatlichen Raten, Zinsbindung und Zinshöhe, Bereitstellungszins, Forward-Darlehen, vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentgelt.
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 488 Abs. 2 BGB: Zinsen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, jeweils nach Ablauf eines Jahres zu zahlen.
- Preisangabenverordnung, § 16 PAngV mit Anlage: effektiver Jahreszins als jährlicher Prozentsatz, einzubeziehende und nicht einzubeziehende Kosten, Berechnungsformel.
- Verbraucherzentrale, Immobilienfinanzierung: So berechnen Sie, was Sie sich leisten können, Stand 06.11.2024: Tabelle Monatsrate und Kreditsumme bei 4, 5 und 6 Prozent (Zins und Tilgung), aus der die Formel folgt.
- Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, Effektivzinssätze für Wohnungsbaukredite an private Haushalte im Neugeschäft, anfängliche Zinsbindung über 5 bis 10 Jahre, Wert für August 2026 (vorläufig), Datenstand 01.10.2026, abgerufen am 21.10.2026.
- Verbraucherzentrale, Immobilienfinanzierung: Diese Modelle gibt es und das sollten Sie beachten, Stand 31.10.2024: Anfangstilgung, Restschuld und Anschlussfinanzierung.
- BaFin, Anschlussfinanzierung: Was Sie beachten sollten, abgerufen am 21.10.2026: Restschuld und Anschlusszins, Prolongation, Forward-Darlehen, Kündigung nach zehn Jahren, Sondertilgung.
- § 493 Abs. 1 und 5 BGB: Information spätestens drei Monate vor Ende der Sollzinsbindung; Auskunft vor einer vorzeitigen Rückzahlung.
- § 489 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 4 BGB: Kündigung zum Ende der Zinsbindung und zehn Jahre nach vollständigem Empfang; Rückzahlung binnen zwei Wochen; kein vertraglicher Ausschluss.
- Verbraucherzentrale, Baufinanzierung vorzeitig ablösen, Stand 19.11.2025: Beispiel zur Frist von zehneinhalb Jahren, übliche Sondertilgungsrechte.
- § 500 Abs. 2 BGB: vorzeitige Rückzahlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins nur bei berechtigtem Interesse.
- § 490 Abs. 2 BGB: berechtigtes Interesse, insbesondere bei anderweitiger Verwertung der beliehenen Immobilie; Vorfälligkeitsentschädigung.
- § 502 Abs. 1 bis 3 BGB: angemessene Vorfälligkeitsentschädigung, Ausschluss bei unzureichenden Vertragsangaben, Obergrenzen nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen.
- § 491 Abs. 3 BGB: Begriff des Immobiliar-Verbraucherdarlehens.
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14: Klausel, die künftige Sondertilgungsrechte bei der Vorfälligkeitsentschädigung ausklammert, ist unwirksam.
- Einkommensteuergesetz, § 20 Abs. 9 EStG (Sparer-Pauschbetrag) und § 32d Abs. 1 EStG (Steuersatz für Kapitalerträge); § 4 SolzG (Solidaritätszuschlag 5,5 %).
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG: Schuldzinsen als Werbungskosten, soweit sie mit einer Einkunftsart zusammenhängen.
Rechenbeispiele: eigene Berechnung mit dem Tilgungsrechner auf dieser Seite, Stand 21.10.2026. Sparer-Pauschbetrag und Abgeltungsteuersatz aus unserer Faktendatenbank, Tagesgeldkonditionen im Vergleich aus unserer eigenen Produktdatenbank. Gesetzestexte abgerufen am 21.10.2026. Die Anlage zur Preisangabenverordnung wird zum 20.11.2026 neu gefasst (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139); die Formel für den effektiven Jahreszins bleibt dieselbe.