Entnahmeplan-Rechner
- 100.000 € reichen bei 500 € Entnahme im Monat ohne Verzinsung 16 Jahre und 8 Monate, bei 3 % Zins 22 Jahre und 11 Monate, bei 5 % 34 Jahre und 2 Monate.
- Wer das Kapital erhalten will, kann bei 3 % dauerhaft nur 246,02 € im Monat entnehmen. Wer es in 20 Jahren aufbrauchen darf, kann 551,21 € entnehmen.
- Ein 65-Jähriger plant heute mit 18,2 weiteren Lebensjahren, eine 65-Jährige mit 21,2. Das ist der Durchschnitt: Die Hälfte lebt länger.
- Der Rechner löst nach fünf Größen auf, kennt eine Wartezeit vor der ersten Entnahme, ein Restkapital am Ende und die ewige Rente. Er kennt keine Inflation und keine schwankenden Renditen.
Wie lange 100.000 Euro reichen
Ein Entnahmeplan dreht den Sparplan um: Statt monatlich einzuzahlen, entnehmen Sie monatlich, und das verbleibende Kapital arbeitet weiter. Wie lange es reicht, hängt an drei Größen: Entnahmehöhe, Verzinsung und der Frage, ob am Ende etwas übrig bleiben soll. Für 100.000 € und 500 € im Monat rechnet der Rechner so:
| Zinssatz pro Jahr | Das Kapital reicht |
|---|---|
| 0 % | 16 Jahre und 8 Monate |
| 2 % | 20 Jahre und 2 Monate |
| 3 % | 22 Jahre und 11 Monate |
| 5 % | 34 Jahre und 2 Monate |
| 6 % | 59 Jahre und 6 Monate |
| Eigene Berechnung mit dem Algorithmus dieses Rechners (Modus „Laufzeit“), Stand: 02.09.2026. | |
Zwischen 5 und 6 % springt die Dauer um 25 Jahre. Das ist kein Rechenfehler, sondern die Nähe zur Grenze: Bei rund 6,2 % wirft das Kapital jeden Monat so viel ab, wie entnommen wird, und der Rechner meldet „Unendlich (Kapital wächst)“. Unterhalb dieser Grenze zehrt jede Entnahme am Kapital und damit an den Zinsen; deshalb wächst die Dauer nicht gleichmäßig mit dem Zins.
Umgekehrt gefragt: Welche Rate ist drin, wenn die Laufzeit feststeht? Bei 3 % und 100.000 €:
| Laufzeit | Entnahme im Monat | Entnahmen gesamt | davon Zinsen |
|---|---|---|---|
| 10 Jahre | 961,37 € | 115.364,30 € | 15.364,30 € |
| 15 Jahre | 686,94 € | 123.649,64 € | 23.649,64 € |
| 20 Jahre | 551,21 € | 132.291,39 € | 32.291,39 € |
| 25 Jahre | 470,95 € | 141.284,18 € | 41.284,18 € |
| 30 Jahre | 418,39 € | 150.621,24 € | 50.621,24 € |
| unbegrenzt (ewige Rente) | 246,02 € | – | 2.952,24 € pro Jahr |
| Eigene Berechnung mit dem Algorithmus dieses Rechners (Modus „Kapitalentnahme“), Stand: 02.09.2026. | |||
Die letzte Zeile ist die Grenze zwischen Kapitalverzehr und Kapitalerhalt. Wer nur die Zinsen entnimmt, bekommt bei 3 % gut 246 € im Monat; wer das Kapital in 30 Jahren aufbrauchen darf, bekommt 418,39 €. Die Differenz ist der Preis dafür, dass am Ende nichts übrig bleibt.
Welche Laufzeit realistisch ist
Die Laufzeit ist bei der Ruhestandsplanung die unsicherste Eingabe, und sie wird meist zu kurz gewählt. Das Statistische Bundesamt hat am 7. Juli 2026 die Sterbetafel 2023/2025 veröffentlicht: „Im Jahr 2025 betrug die noch verbleibende Lebenserwartung von 65-jährigen Frauen somit 21,2 Jahre, für 65-jährige Männer ergaben sich statistisch 18,2 weitere Lebensjahre.“ Das sind Durchschnittswerte. Wer seinen Entnahmeplan auf 18 oder 21 Jahre auslegt, plant so, dass das Geld in etwa der Hälfte der Fälle zu früh ausgeht.
Für einen Entnahmeplan ab 65 sind 25 bis 30 Jahre die ehrlichere Laufzeit. Bei 100.000 € und 3 % ist das der Unterschied zwischen 551,21 € (20 Jahre) und 418,39 € im Monat (30 Jahre). Wer die höhere Rate nimmt und länger lebt, steht in den letzten Jahren ohne Kapital da.
Aus derselben Überlegung stammt die verbreitete 4-Prozent-Regel. Sie geht auf eine Untersuchung des US-Finanzplaners William Bengen von 1994 zurück, der historische Renditen ab 1926 für ein Depot aus je 50 % Aktien und Anleihen durchrechnete. Sein Ergebnis, im Original: „Assuming a minimum requirement of 30 years of portfolio longevity, a first-year withdrawal of 4 percent […], followed by inflation-adjusted withdrawals in subsequent years, should be safe.“
Im Rechner entspricht das bei 100.000 € einer Entnahme von 333,33 € im Monat. Bei konstanten 3 % reicht das Kapital damit 45 Jahre und 4 Monate, bei 5 % meldet der Rechner „Unendlich (Kapital wächst)“. Beide Ergebnisse sind günstiger als Bengens Befund, weil der Rechner die Entnahme nicht mit der Inflation steigen lässt und mit einer gleichmäßigen statt einer schwankenden Rendite rechnet. Wer die Regel nachbilden will, rechnet mit dem Realzins, also dem Zins abzüglich Inflation.
Die fünf Rechenwege
Der Schalter über dem Rechner legt fest, welche Größe gesucht wird:
- Kapitalentnahme: Anfangskapital, Zinssatz und Laufzeit sind bekannt. Ergebnis ist der Betrag je Entnahmeintervall. Das ist die Vorgabe; mit den Startwerten (25.000 €, 3 %, 10 Jahre) zeigt der Rechner 240,34 € im Monat.
- Anfangskapital: Sie wissen, welchen Betrag Sie wie lange entnehmen wollen. Ergebnis ist das Kapital, das dafür zu Beginn nötig ist.
- Restkapital: Wie viel ist nach der Laufzeit bei fester Entnahme noch da? 100.000 €, 500 € im Monat, 3 %: nach 10 Jahren 64.495,68 €, nach 20 Jahren 16.780,85 €.
- Zinssatz: Welche Rendite braucht es, damit eine bestimmte Entnahme über eine bestimmte Laufzeit trägt?
- Laufzeit: Der Weg der ersten Tabelle. Das Ergebnis erscheint in Jahren und Monaten; reicht das Kapital dauerhaft, steht dort „Unendlich (Kapital wächst)“, bei mehr als 250 Jahren „> 250 Jahre“.
Unter „Rentenart“ wählen Sie zwischen begrenzter Rentendauer und ewiger Rente. Bei der ewigen Rente entfällt die Laufzeit: Der Rechner sucht die Entnahme, bei der das Kapital nach einem Jahr genau wieder auf dem Anfangswert steht, und zeigt sie als Betrag je Intervall und als Jahressumme. Bei 100.000 € und 3 % sind das 246,02 € im Monat oder 2.952,24 € im Jahr, also etwas weniger als 3.000 €. Der Grund: Die Entnahme geht vorschüssig ab, bevor der Monatszins gutgeschrieben wird. Laufzeit und Restkapital lassen sich für die ewige Rente nicht berechnen; der Rechner sagt das in einem Hinweis.
Wartezeit und Restkapital
Die Wartezeit ist die Zeit zwischen heute und der ersten Entnahme, in der das Kapital unangetastet weiterwächst. Wer mit 60 aufhört zu sparen und ab 65 entnehmen will, trägt fünf Jahre ein. Aus 100.000 € werden bei 3 % in dieser Zeit 115.927,41 €, und die Entnahme über 20 Jahre steigt von 551,21 € auf 639,01 € im Monat. Der Rechner weist das Kapital nach der Wartezeit als eigene Zeile aus.
Das Restkapital ist der Betrag, der am Ende der Laufzeit übrig bleiben soll, etwa als Reserve oder für die Erben. Sollen von 100.000 € nach 20 Jahren noch 50.000 € da sein, sinkt die Entnahme bei 3 % von 551,21 € auf 398,62 €. Die Hälfte des Kapitals zu schonen kostet also nicht die Hälfte der Rate, sondern gut ein Viertel, weil das geschonte Kapital die ganze Zeit Zinsen trägt.
Der Rechner kennt in der Wartezeit keine Einzahlungen. Wer bis zum Beginn der Entnahme noch spart, rechnet zuerst mit dem Sparplan-Rechner das Kapital am Ende der Sparphase aus und trägt dieses Ergebnis hier als Anfangskapital ein, mit Wartezeit null.
Vorschüssig, nachschüssig und das Intervall
Vorschüssig heißt, die Entnahme erfolgt am Anfang des Intervalls, also etwa am Monatsersten; nachschüssig am Ende. Bei der Entnahme ist nachschüssig die günstigere Variante, weil das Geld einen Monat länger im Depot bleibt: 100.000 €, 3 %, 20 Jahre ergeben vorschüssig 551,21 € und nachschüssig 552,57 €.
Das Entnahmeintervall lässt sich auf monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich stellen. Der Rechner rechnet den Jahreszins in einen gleichwertigen Zins je Intervall um; 3 % pro Jahr bleiben 3 % pro Jahr. Eine jährliche Entnahme aus 100.000 € über 20 Jahre beträgt 6.525,80 €, zwölf Monatsentnahmen summieren sich auf 6.614,52 €. Die Monatsvariante liefert mehr, weil das Geld im Schnitt ein halbes Jahr länger verzinst wird, bevor es entnommen wird.
Steuer in der Entnahmephase
Steuerpflichtig sind nicht die Entnahmen, sondern die Zinsen, die das Restkapital erwirtschaftet. Der Rechner besteuert sie mit dem eingetragenen Satz, in der Vorgabe 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag; mit Kirchensteuer 27,8186 % oder 27,9951 %), und lässt je Jahr den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € steuerfrei. Er zieht die Steuer innerhalb des Jahres von jeder Zinsgutschrift ab, sobald der Pauschbetrag aufgebraucht ist, und beginnt im nächsten Jahr von vorn. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank.
| Anfangskapital | Entnahme ohne Steuer | Entnahme mit Steuer | Steuerabzug gesamt |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 551,21 € | 532,91 € | 3.844,47 € |
| 300.000 € | 1.653,64 € | 1.561,67 € | 19.974,51 € |
| Eigene Berechnung mit dem Algorithmus dieses Rechners, Stand: 02.09.2026. Steuersatz und Pauschbetrag: § 32d Abs. 1 und § 20 Abs. 9 EStG. | |||
Bei 100.000 € kostet die Steuer 18,30 € im Monat, bei 300.000 € sind es 91,97 €. Der Abstand ist größer als der Faktor drei, weil der Pauschbetrag bei kleinem Kapital einen größeren Teil der Zinsen abdeckt. In der Entnahmephase sinken die Zinsen von Jahr zu Jahr, und damit sinkt auch die Steuer; in den letzten Jahren fällt sie oft ganz unter den Pauschbetrag.
Das Modell passt für Tagesgeld, Festgeld und Anleihen. Wer aus einem Aktien- oder ETF-Depot entnimmt, verkauft Anteile, und dann besteuert das Finanzamt den Kursgewinn des jeweils verkauften Anteils, bei Aktienfonds nach Abzug der Teilfreistellung von 30 %. Diese Rechnung bildet der Rechner nicht ab.
Was der Rechner nicht abbildet
Der Rechner rechnet mit einem konstanten Zinssatz. Bei einem Aktiendepot ist das die wichtigste Vereinfachung: Ein Kurseinbruch in den ersten Entnahmejahren wiegt schwerer als derselbe Einbruch am Ende, weil in den ersten Jahren noch das ganze Kapital betroffen ist und die Entnahmen trotzdem weiterlaufen. Dieses Reihenfolgerisiko ist der Grund, warum Bengen mit 4 % und nicht mit der Durchschnittsrendite rechnete.
Die Entnahme bleibt über die Laufzeit gleich. 500 € heute haben bei 2 % Inflation in 20 Jahren die Kaufkraft von 336,49 €. Wer den Lebensstandard halten will, muss die Entnahme jedes Jahr anheben, was der Rechner nicht kann. Der ehrliche Ersatz: den Realzins eintragen, also den erwarteten Zins abzüglich der erwarteten Inflation, dann ist die ausgewiesene Entnahme in heutiger Kaufkraft zu lesen. Wie stark die Inflation an einer festen Summe zehrt, rechnet der Inflationsrechner vor.
Kosten kennt der Rechner nicht; der eingetragene Zins sollte ein Nettowert nach Depot- und Fondskosten sein. Welcher Zinssatz nötig ist, damit ein Anfangskapital in einer bestimmten Zeit auf einen Zielbetrag wächst, beantwortet der Zinssatzrechner. Alle Euro-Ausgaben sind centgenau.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 236 vom 7. Juli 2026, Sterbetafel 2023/2025 (fernere Lebenserwartung 65-Jähriger) – abgerufen 02.09.2026
- William P. Bengen: Determining Withdrawal Rates Using Historical Data, Journal of Financial Planning, Oktober 1994, Nachdruck der Financial Planning Association (4-Prozent-Regel, Depotmischung 50/50, Daten ab 1926) – abgerufen 02.09.2026
- Einkommensteuergesetz: § 32d EStG (Steuersatz 25 %) und § 20 EStG (Sparer-Pauschbetrag) – abgerufen 02.09.2026
- Investmentsteuergesetz: § 20 InvStG (Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds) – abgerufen 02.09.2026
Häufige Fragen zum Entnahmeplan-Rechner
Der Rechner kann je nach Berechnungsart die mögliche Kapitalentnahme, das erforderliche Anfangskapital, das Restkapital, die Laufzeit oder den notwendigen Zinssatz ermitteln.
Bei einer ewigen Rente sollen die regelmäßigen Entnahmen dauerhaft aus den Erträgen des Vermögens erfolgen. Ziel ist es, dass das Kapital langfristig erhalten bleibt und nicht vollständig aufgebraucht wird.
Bei einer vorschüssigen Entnahme erfolgt die Auszahlung zu Beginn eines Zeitraums, bei einer nachschüssigen Entnahme am Ende des Zeitraums. Dies kann sich auf das Berechnungsergebnis auswirken.
Ja. Auf Wunsch können Steuern in die Berechnung einbezogen werden, um die Ergebnisse realistischer darzustellen.