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Welche ETF-Variante nach Steuern mehr bringt
Für die meisten Sparer, die in der Ansparphase nichts entnehmen, ist ein thesaurierender ETF die einfachere Wahl. Steuerlich liegen beide Varianten heute fast gleichauf: In unserer Rechnung über 20 Jahre trennen sie 139,65 € bei gut 135.000 € Endvermögen. Den Ausschlag geben Gebühren, Aufwand – und ob Sie ausgeschüttetes Geld wirklich wieder anlegen.
- Thesaurierend (Acc): Der Fonds legt Dividenden und Zinsen selbst wieder an. Ausschüttend (Dist): Er zahlt sie aufs Verrechnungskonto. Kursgewinne schütten ETFs in der Regel nicht aus; sie bleiben im Anteilspreis.
- Steuer heute: Mit dem Basiszins 2026 von 3,20 % werden bis zu 2,24 % des Fondswerts im Jahr als Ertrag angesetzt – bei beiden Varianten gleich viel, solange der Fonds weniger ausschüttet. Ein Weltindex-ETF schüttet weniger aus.
- Unsere Rechnung, 20 Jahre Sparplan: thesaurierend 135.631,17 €, ausschüttend mit Wiederanlage 135.491,52 €, ohne Wiederanlage 126.327,19 € (Depot plus ausgezahlte Erträge).
- Ausschüttend passt, wenn Sie von den Erträgen leben oder regelmäßig Geld brauchen, ohne Anteile zu verkaufen.
- Umsteigen heißt verkaufen: Der Gewinn wird versteuert. Meist ist es besser, nur neues Geld in die andere Variante zu lenken.
Thesaurierend, ausschüttend, Acc, Dist: die Begriffe
Ein ETF nimmt laufend Geld ein: Dividenden aus seinen Aktien, Zinsen aus seinen Anleihen. Was er damit tut, legt die Ertragsverwendung fest.
- Thesaurierend heißt: Der Fonds behält die Erträge und kauft damit weitere Wertpapiere. Der Anteilspreis steigt entsprechend, Sie bekommen kein Geld überwiesen. Im englischen Fondsnamen steht dafür „Acc“ (accumulating).
- Ausschüttend heißt: Der Fonds zahlt die Erträge an die Anleger aus, je nach Fonds jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Der Anteilspreis sinkt am Tag der Ausschüttung um den ausgezahlten Betrag. Im Namen steht dafür „Dist“ (distributing).
Viele ETFs gibt es in beiden Varianten, mit eigener Wertpapierkennnummer. Ob ein ETF thesauriert oder ausschüttet, steht meist im Namen, sonst im Factsheet unter „Ertragsverwendung“. Was ein ETF überhaupt ist, erklärt die Übersicht Was ist ein ETF?.
So werden beide Varianten besteuert
Fondserträge werden auf drei Wegen besteuert: als Ausschüttung, als Vorabpauschale und als Gewinn beim Verkauf.1 Ausschüttungen sind steuerpflichtig, sobald sie ausgezahlt werden. Die Vorabpauschale ist ein jährlicher Mindestertrag. Sie fällt an, soweit die Ausschüttungen eines Jahres unter dem sogenannten Basisertrag bleiben: Wert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7.2
Daraus folgt der Kern des Vergleichs: In jedem Jahr wird der größere von zwei Beträgen besteuert – der Basisertrag, gedeckelt auf den Wertzuwachs, oder die Ausschüttung. Schüttet ein Fonds weniger aus als den Basisertrag, versteuern beide Varianten im Jahr gleich viel. Beim Thesaurierer heißt der Betrag Vorabpauschale, beim Ausschütter Ausschüttung plus kleiner Vorabpauschale.2
Für 2026 beträgt der Basisertrag 2,24 % des Fondswerts (3,20 % Basiszins × 0,7).2, 3 Der aktuelle Basiszins liegt bei 3,2 %. Der Weltaktienindex MSCI World kam am 30. September 2026 auf eine Dividendenrendite von 1,52 %.4 Ein ausschüttender ETF darauf zahlt also weniger aus, als über die Vorabpauschale ohnehin angesetzt wird.
Für beide Varianten gelten dieselben Erleichterungen. Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung).5 Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € je Person deckt Ausschüttungen und Vorabpauschalen gleichermaßen.6 Beim Verkauf werden die schon versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen; wieder angelegte Ausschüttungen zählen dagegen als neue Käufe.7 Wie die Vorabpauschale im Einzelnen berechnet und abgebucht wird, steht unter Vorabpauschale: Basiszins und Rechenweg.
Vergleichsrechnung: 20 Jahre Sparplan nach Steuern
Derselbe Aktien-ETF, dieselbe Rendite, einmal thesaurierend, einmal ausschüttend – und den Ausschütter einmal mit, einmal ohne Wiederanlage. Die Annahmen:
- 5.000 € Startbetrag, danach 250 € im Monat, 20 Jahre lang; eingezahlt werden 65.000 €
- 7 % Wertentwicklung im Jahr vor Kosten (Annahme, keine Prognose), 0,2 % laufende Kosten
- Ausschüttung: 2 % des Fondswerts zu Jahresbeginn, einmal im Jahr
- Basiszins jedes Jahr 3,20 %, Teilfreistellung 30 %, Pauschbetrag 1.000 € frei, keine Kirchensteuer, Steuersatz 26,375 %
- Wiederanlage: die Ausschüttung nach Steuer, einmal im Jahr, 1 € Ordergebühr je Kauf (Annahme)
- Am Ende wird alles verkauft und der Gewinn versteuert
- Im Verkaufsjahr fallen keine Ausschüttung und keine Vorabpauschale mehr an; beim Verkauf wird der Pauschbetrag noch einmal angesetzt (so rechnet unser ETF-Sparplan-Rechner)
| Variante | Steuer in den 20 Jahren | Steuer beim Verkauf | Depot nach Steuer | dazu ausgezahlt (nach Steuer) | zusammen |
|---|---|---|---|---|---|
| thesaurierend | 851,05 | 10.578,49 | 135.631,17 | – | 135.631,17 |
| ausschüttend, Ausschüttung wieder angelegt | 850,32 | 10.679,02 | 135.491,52 | – | 135.491,52 |
| ausschüttend, Ausschüttung nicht wieder angelegt | 441,53 | 9.198,61 | 109.145,16 | 17.182,03 | 126.327,19 |
| Eigene Berechnung mit der Rechenlogik unseres ETF-Sparplan-Rechners; die Zeile „wieder angelegt“ ist eine eigene Erweiterung. Annahmen wie oben; Steuerregeln: Investmentsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Basiszins 2026 laut Bundesfinanzministerium. Stand: 22.10.2026. | |||||
Steuerlich ist es fast ein Unentschieden. In den 20 Jahren zahlen beide Varianten fast gleich viel Steuer: 851,05 € gegen 850,32 €. Der Abstand von 139,65 € am Ende entspricht 0,1 % des Ergebnisses. Rund 33 € davon gehen auf die 19 € Ordergebühren samt entgangener Rendite zurück, der Rest folgt aus einer Vereinfachung der Rechnung: Sie nimmt die Steuer auf die Vorabpauschale aus dem Depot. Bucht man sie stattdessen vom Verrechnungskonto ab und rechnet die entgangene Rendite dagegen, liegt in unserer Gegenrechnung der Ausschütter um rund 50 € vorn – der kleine Abstand dreht sich um.
Teuer ist nur das Nicht-Wiederanlegen. Wer die Ausschüttungen auf dem Konto liegen lässt oder ausgibt, hat am Ende 9.303,98 € weniger. Das ist keine Steuer – er zahlt sogar weniger. Es ist der Zinseszins, den die ausgezahlten 17.182,03 € nicht mehr verdient haben. Wer die Ausschüttungen ausgibt, hat das Geld dafür früher in der Hand.
Und ein Dividenden-ETF? Schüttet der Fonds mehr aus als den Basisertrag, in unserer Rechnung 3,5 % statt 2 % bei gleicher Gesamtrendite, wird früher mehr versteuert. In den 20 Jahren zahlt er 2.561,12 € Steuer statt 851,05 €. Am Ende steht er mit Wiederanlage trotzdem bei 135.519,40 €, fast gleichauf mit dem Thesaurierer. Der Grund: Die früh versteuerten Ausschüttungen zählen beim Verkauf als Anschaffungskosten, und der Pauschbetrag greift jedes Jahr.6, 7 Ist der Pauschbetrag schon für andere Erträge verbraucht, liegt der Thesaurierer hier vorn, weil er die Steuer später zahlt.
Was der hohe Basiszins an der alten Faustregel ändert
Die alte Faustregel lautet: Thesaurierend spart Steuern, weil die Steuer erst beim Verkauf kommt. Sie stammt aus den Jahren 2018 bis 2022. Damals lag der Basiszins zwischen 0,87 % und minus 0,45 %, und die Vorabpauschale war klein oder fiel ganz weg.3 Dieselbe Rechnung mit dem Basiszins von 2019, 0,52 %, zeigt, dass die Regel auch damals nur halb stimmte:
| Variante | Pauschbetrag frei | Pauschbetrag schon verbraucht |
|---|---|---|
| thesaurierend | 132.996,87 | 131.843,63 |
| ausschüttend, Ausschüttung wieder angelegt | 135.328,60 | 130.195,69 |
| Vorsprung | ausschüttend +2.331,73 | thesaurierend +1.647,94 |
| Eigene Berechnung, Annahmen wie in der ersten Tabelle, nur Basiszins 0,52 % laut Bundesfinanzministerium (Schreiben vom 09.01.2019). „Schon verbraucht“: Der Pauschbetrag geht jedes Jahr für andere Kapitalerträge drauf. Stand: 22.10.2026. | ||
Wer seinen Pauschbetrag schon mit Zinsen oder anderen Erträgen ausschöpfte, hatte mit dem Thesaurierer wirklich einen Vorteil: Die Steuer kam später. Wer ihn nicht ausschöpfte, verschenkte mit dem Thesaurierer jedes Jahr einen Teil davon. Der Ausschütter nutzte ihn dagegen Jahr für Jahr.6
Seit 2023 liegt der Basiszins zwischen 2,29 und 3,20 %.3 Jetzt wird auch der Thesaurierer jedes Jahr besteuert, und beide Effekte schrumpfen fast auf null. Ein Unterschied bleibt bei Fonds, die deutlich mehr ausschütten als den Basisertrag, etwa Dividenden-ETFs: Dort wird beim Ausschütter früher mehr versteuert.2 Sinkt der Basiszins wieder, gewinnt die alte Rechnung wieder an Gewicht. Die Werte aller Jahre stehen in der Basiszins-Tabelle.
Wann ein ausschüttender ETF passt
- Sie von den Erträgen leben wollen, etwa im Ruhestand, und dafür keine Anteile verkaufen möchten
- Sie regelmäßig Geld brauchen und eine feste Zahlung schätzen
- der Basiszins niedrig ist und Ihr Pauschbetrag sonst ungenutzt bliebe
- Sie noch ansparen und das Geld ohnehin wieder anlegen würden
- Sie Ordergebühren und den Aufwand der Wiederanlage sparen wollen
- Ihr Sparplan klein ist und Ausschüttungen nur wenige Euro ausmachen
Wer im Ruhestand regelmäßig Geld braucht, kann statt auf Ausschüttungen auch auf einen Entnahmeplan setzen. Dabei verkaufen Sie jeden Monat Anteile eines thesaurierenden ETF; was davon wie lange reicht, zeigt der Entnahmeplan-Rechner. Wie Dividenden aus Einzelaktien wachsen, wenn man sie wieder anlegt oder auszahlen lässt, rechnet der Dividenden-Rechner.
Umsteigen kostet Steuer
Von einer Variante in die andere geht es nur über Verkauf und Neukauf. Beim Verkauf wird der Gewinn versteuert, abzüglich der schon versteuerten Vorabpauschalen.7
Beispiel: Ihr ausschüttender Aktien-ETF ist 30.000 € wert, eingezahlt haben Sie 22.000 €, angesetzt wurden 1.500 € Vorabpauschalen. Vom Gewinn von 8.000 € bleiben nach Abzug der Vorabpauschalen 6.500 €, nach Teilfreistellung 4.550 €. Ist der Pauschbetrag von 1.000 € frei, sind 3.550 € zu versteuern. Bei 26,375 % kostet der Wechsel 936,31 € (ohne Kirchensteuer).5, 6, 8 Dieses Geld fehlt danach im Depot.
Meist ist es deshalb besser, den alten ETF liegen zu lassen und nur den Sparplan auf die andere Variante umzustellen. Wer ohnehin verkaufen will, kann den Verkauf auf mehrere Jahre verteilen und so mehrmals den Pauschbetrag nutzen.6 Eine Steuerberatung im Einzelfall ersetzt das nicht.
Mit eigenen Zahlen rechnen
Im ETF-Sparplan-Rechner können Sie unter „Weitere Einstellungen“ zwischen thesaurierend und ausschüttend wählen und Ihre eigene Sparrate, Rendite und Ausschüttungsrendite eintragen. Beim ausschüttenden Fonds behandelt der Rechner die Ausschüttungen als ausgezahlt und legt sie nicht wieder an. Er zeigt also die dritte Zeile der Tabelle; die Variante mit Wiederanlage ist unsere eigene Rechnung.
Wo Sie einen ETF-Sparplan günstig anlegen, zeigt der Vergleich der ETF-Broker.
Häufige Fragen: thesaurierend oder ausschüttend
Thesaurierend heißt: Der Fonds behält Dividenden und Zinsen und legt sie selbst wieder an. Sie bekommen nichts überwiesen, dafür steigt der Wert Ihrer Anteile. Im englischen Fondsnamen steht dafür meist „Acc“ (accumulating).
„Acc“ steht für accumulating, also thesaurierend: Die Erträge bleiben im Fonds. „Dist“ steht für distributing, also ausschüttend: Der Fonds zahlt die Erträge aus. Viele ETFs gibt es in beiden Varianten, mit eigener Wertpapierkennnummer.
Für Sparer in der Ansparphase meist thesaurierend, weil es einfacher ist. Steuerlich liegen beide heute fast gleichauf. In unserer Rechnung über 20 Jahre Sparplan kommt der thesaurierende ETF auf 135.631,17 €, der ausschüttende mit Wiederanlage auf 135.491,52 €. Ohne Wiederanlage sind es 126.327,19 € (Stand: 22.10.2026). Ausschüttend passt, wenn Sie regelmäßig Geld entnehmen wollen.
Die Ausschüttungen sind steuerpflichtig, sobald sie ausgezahlt werden. Bei Aktien-ETFs sind 30 % davon steuerfrei, und der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € gilt auch für sie. Bleiben die Ausschüttungen eines Jahres unter dem Basisertrag, kommt eine kleine Vorabpauschale dazu.
Heute kaum. Thesaurierende ETFs werden über die Vorabpauschale jedes Jahr besteuert, solange der Basiszins positiv ist und der Fonds zulegt; beim Verkauf werden alle schon versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen. Bei 3,20 % Basiszins wie 2026 versteuern beide Varianten im Jahr ungefähr gleich viel, solange der Fonds weniger als 2,24 % seines Werts ausschüttet. Bei sehr niedrigem Basiszins war es anders: Wer seinen Pauschbetrag nicht anderweitig nutzte, zahlte mit dem Thesaurierer am Ende mehr, weil der Pauschbetrag Jahr für Jahr ungenutzt blieb.
Nur, indem Sie verkaufen und neu kaufen. Dabei wird der Gewinn versteuert, abzüglich der schon versteuerten Vorabpauschalen und nach Teilfreistellung. Meist ist es günstiger, den alten ETF zu behalten und nur den Sparplan auf die andere Variante umzustellen.
In der Regel nicht. ETFs schütten die laufenden Erträge des Fonds aus, also Dividenden und Zinsen. Kursgewinne bleiben im Anteilspreis und werden erst beim Verkauf versteuert, abzüglich der Vorabpauschalen. Was ein Fonds ausschütten darf, steht in seinen Anlagebedingungen.
Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 22.10.2026)
- Investmentsteuergesetz, § 16 InvStG (Investmenterträge: Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne; keine Erträge in zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen, keine Vorabpauschale in der betrieblichen Altersversorgung und in Versicherungsverträgen), abgerufen am 22.10.2026
- Investmentsteuergesetz, § 18 InvStG (Vorabpauschale: Basisertrag aus Rücknahmepreis zu Jahresbeginn × 70 % des Basiszinses, Begrenzung auf den Wertzuwachs einschließlich Ausschüttungen, Börsenpreis ersatzweise, Zwölftelung im Erwerbsjahr, Zufluss am ersten Werktag des Folgejahres, Ableitung des Basiszinses), abgerufen am 22.10.2026
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben „Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale“ vom 04.01.2018 (BStBl. 2018 I S. 249: 0,87 %), 09.01.2019 (BStBl. 2019 I S. 58: 0,52 %), 29.01.2020 (BStBl. 2020 I S. 218: 0,07 %), 06.01.2021 (BStBl. 2021 I S. 56: −0,45 %, keine Vorabpauschale), 07.01.2022 (BStBl. 2022 I S. 122: −0,05 %, keine Vorabpauschale), 04.01.2023 (BStBl. 2023 I S. 178: 2,55 %), 05.01.2024 (BStBl. 2024 I S. 154: 2,29 %), 10.01.2025 (BStBl. 2025 I S. 273: 2,53 %) und 13.01.2026 (3,20 %, Zufluss der Vorabpauschale 2026 am 04.01.2027), jeweils mit dem Zufluss-Tag des Folgejahres, abgerufen am 22.10.2026
- MSCI: MSCI World Index (USD), Factsheet, Stand 30.09.2026 (Dividendenrendite 1,52 %), abgerufen am 22.10.2026
- Investmentsteuergesetz, § 20 InvStG (Teilfreistellung: 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, abgerufen am 21.10.2026) und § 2 Abs. 6 InvStG (Aktienfonds: fortlaufend mehr als 50 % des Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen, abgerufen am 22.10.2026)
- Einkommensteuergesetz, § 20 EStG (Abs. 1 Nr. 3: Investmenterträge sind Kapitalerträge; Abs. 9: Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, für zusammen veranlagte Ehegatten 2.000 €), abgerufen am 21.10.2026
- Investmentsteuergesetz, § 19 Abs. 1 InvStG (Veräußerungsgewinn vermindert um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen, in voller Höhe ungeachtet der Teilfreistellung), abgerufen am 22.10.2026
- Einkommensteuergesetz, § 32d EStG (Abs. 1: Steuersatz 25 %, Minderung bei Kirchensteuer; Abs. 3: Erklärungspflicht für Kapitalerträge ohne Kapitalertragsteuer), abgerufen am 21.10.2026, und Solidaritätszuschlaggesetz, § 4 SolzG 1995 (5,5 %), abgerufen am 22.10.2026
Weitere Angaben: Die Vergleichsrechnungen sind eigene Berechnungen mit der Rechenlogik unseres ETF-Sparplan-Rechners (Stand des Rechners: 22.10.2026); die Variante mit Wiederanlage der Ausschüttungen ist eine eigene Erweiterung. Wertentwicklung und Ausschüttungsrendite sind Annahmen, keine Prognose. Keine Steuer- oder Anlageberatung im Einzelfall.