Unsere Dienstleistungen auf depotkonto.de finanzieren wir durch Partnerprogramme mit verschiedenen Anbietern von Wertpapierdepots.
Wenn Sie als Nutzer über unsere Seite den Antrag auf die Eröffnung eines Depotkontos stellen, Ihr Antrag genehmigt wird und Sie das Angebot tatsächlich in Anspruch nehmen, erhalten wir dafür von einigen Anbietern eine Provision.
Auf unsere Produktbewertungen und Empfehlungen nehmen die Anbieter von Depotkonten jedoch weder durch Provisionen noch auf andere Weise Einfluss. Auch der Preis, den Sie für ein Angebot bezahlen, erhöht sich durch solche Provisionen nicht – sie werden vollständig durch den Anbieter der Leistung getragen.
Die Depotkonten, die wir Ihnen präsentieren, wählen wir ausschließlich aufgrund ihrer Qualität und ihrer Leistungsprofile aus. Mehr dazu finden Sie hier: Redaktionskodex
Frühstart-Rente: 10 € im Monat vom Staat fürs Kind
Eltern müssen heute noch nichts tun: Verträge für die Frühstart-Rente gibt es frühestens ab dem 1. Januar 2027. Wichtig wird dann eine Frist: Wer den Vertrag rechtzeitig im Jahr abschließt, in dem das Kind sieben wird, bekommt jeden Monat seit dem sechsten Geburtstag direkt in den Vertrag gezahlt. Für Kinder, die vor 2020 geboren sind, zahlt der Staat nichts; für sie bleibt das Kinderdepot.
- Geplant, noch nicht Gesetz: Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Start soll der 1. Januar 2027 sein.
- Wer: Kinder vom 6. bis zum 18. Geburtstag mit erstem Wohnsitz in Deutschland, ab Jahrgang 2020. Der Staat zahlt 10 € im Monat, bei voller Laufzeit 1.440 €.
- Wohin: nur in ein neues, zertifiziertes Standarddepot auf den Namen des Kindes. Ein bestehendes Kinderdepot zählt nicht.
- Kosten: höchstens 1 % im Jahr; auf das Geld vom Staat keine Abschluss- und Vertriebskosten.
- Bindung: Das Geld vom Staat und seine Erträge gibt es in der Regel erst ab 65. Eltern und Großeltern dürfen bis 6.840 € im Jahr dazulegen.
Stand des Gesetzes: beschlossen im Bundestag, Bundesrat offen
Die Frühstart-Rente ist ein eigenes Gesetz. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen, der Bundestag am 16. Oktober 2026 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung.1, 2, 3 Weil die Länder zustimmen müssen, fehlt noch der Bundesrat. Seine nächsten Sitzungen sind am 20. November und am 18. Dezember 2026; der Entwurf der Tagesordnung für den 20. November erscheint am 3. November, die endgültige am 10. November.4 Erst danach kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden – bis zum 21. Oktober 2026 stand es dort nicht.5
Der Finanzausschuss hat den Entwurf in mehreren Punkten zugunsten der Familien geändert:3
- Kosten: Auf das Geld vom Staat darf der Anbieter bis zum Rentenbeginn keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen, nicht nur bis zum 18. Geburtstag. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kostet für diesen Teil nichts.
- Staatliche Sammelanlage: Geld von Kindern ohne eigenen Vertrag wird nur in breit gestreute weltweite Aktien oder Aktienfonds angelegt.
- Todesfall: Stirbt ein Kind vor dem 18. Geburtstag, bleibt das Guthaben samt Frühstart-Rente in der Familie; zurückgezahlt werden muss nichts. Der Entwurf hatte die Rückzahlung aus dem Vertrag vorgesehen.
- Pausen: Zahlen Eltern eine vereinbarte Sparrate nicht, ruht nur die Sparrate; sobald sie wieder zahlen, läuft der Vertrag ohne Mehrkosten weiter.
Die Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums beschreiben noch den Entwurf; bei den Kosten ist die Fassung maßgeblich, die der Bundestag beschlossen hat – vorbehaltlich des Bundesrats.1, 3
Wer die Frühstart-Rente bekommt – und ab wann
Anspruch hat jedes Kind ab dem Monat, in dem es sechs wird, bis zum Monat vor dem 18. Geburtstag – zwölf Jahre, 144 Monate, 1.440 €. Es muss mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein und eine Steuer-Identifikationsnummer haben. Wo die Eltern wohnen, spielt keine Rolle. Rechtlich zählt der Tag vor dem Geburtstag: Wer am Ersten eines Monats geboren ist, beginnt und endet einen Monat früher – es bleiben 144 Monate.1, 3
| Geburtsjahr des Kindes | Erster Monat mit 10 € | Letzter Monat | Wann das Geld fließt |
|---|---|---|---|
| vor 2020 | keine Zahlung vom Staat | Vertrag möglich, aber ohne staatliches Geld | |
| 2020 | Monat des 6. Geburtstags im Jahr 2026 | Monat vor dem 18. Geburtstag (2038) | ab 2027, die Monate von 2026 werden nachgezahlt |
| 2021 | Monat des 6. Geburtstags im Jahr 2027 | 2039 | ab 2027 |
| 2022 und jünger | jeweils ab dem 6. Geburtstag | jeweils vor dem 18. Geburtstag | jedes Jahr kommt ein Jahrgang dazu |
| Quelle: Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente in der vom Bundestag am 16.10.2026 beschlossenen Fassung; Bundesrat und Verkündung stehen aus (Stand: 22.10.2026). | |||
Dass Kinder, die vor 2020 geboren sind, nichts bekommen, begründet die Bundesregierung damit, dass alle geförderten Kinder zwölf Jahre lang gefördert werden sollen.1 Für ältere Geschwister ist ein Kinderdepot der übliche Weg; wie sich beides unterscheidet, steht in Frühstart-Rente oder Kinderdepot?
Was Eltern tun müssen
Einen Antrag beim Staat stellen Eltern nicht. Sie schließen für ihr Kind einen für die Frühstart-Rente zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl ab. Den Antrag stellt dann der Anbieter, wenn die Eltern dem nicht vor Vertragsschluss widersprechen. Nachweise wie Schulbescheinigungen braucht es nicht, nur die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes.1, 3
- Ab wann: Verträge gibt es frühestens ab dem 1. Januar 2027.1 Bis dahin können Eltern nur die Newsletter der Anbieter abonnieren, eine Vormerkung für den Vertrag selbst gibt es noch nirgends; welche Anbieter etwas angekündigt haben, steht im Vergleich der Anbieter.
- Bis wann: Geht die Meldung des Anbieters bis zum Ende des Jahres ein, in dem das Kind sieben wird, zahlt der Staat alle Monate seit dem sechsten Geburtstag direkt in den Vertrag. Anbieter melden neue Verträge vierteljährlich, bis zum Ende des Folgemonats – auf der sicheren Seite ist also, wer bis Ende September dieses Jahres abschließt. Für den Jahrgang 2020 ist das Jahr 2027.3
- Später: Danach geht das Geld erst einmal in eine staatliche Sammelanlage, die die Bundesbank verwaltet. Wird später ein Vertrag abgeschlossen, kommen die angesparten Monate samt Erträgen als Startkapital hinzu. Das geht bis zum 35. Geburtstag des Kindes, ab 18 auch mit jedem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Wer bis dahin keinen Vertrag hat, verliert den Anspruch: Das Geld fließt an den Bund zurück; vorher muss der Staat die Betroffenen informieren.1, 3
- Nur ein Vertrag: Die Frühstart-Rente fließt in genau einen Vertrag; es zählt der zuerst abgeschlossene.3
- Kein bestehendes Depot: Ein Kinder- oder Juniordepot, das heute schon läuft, lässt sich nicht nutzen. Der Frühstart-Vertrag ist immer ein neuer, eigener Vertrag.1
Das Standarddepot: wie das Geld angelegt wird
Für die Frühstart-Rente zählt nur der Standarddepot-Vertrag, die einfachste Form des neuen Altersvorsorgedepots. Der Anbieter legt zwei Fonds fest: einen schwankungsarmen und einen mit höheren Chancen und Schwankungen, etwa einen Aktien-ETF. Eltern bestimmen die Aufteilung; tun sie das nicht, gilt die Voreinstellung des Anbieters. Vor dem Rentenbeginn schichtet der Vertrag schrittweise in den ruhigeren Fonds um.6
- Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen höchstens 1 % im Jahr betragen.6, 7
- Keine Abschlusskosten auf das Staatsgeld: Auf den Teil aus der Frühstart-Rente dürfen bis zum Rentenbeginn keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Auf eigene Zuzahlungen sind sie erlaubt, solange der Kostendeckel hält – ein Blick in die Kostenaufstellung lohnt sich.3, 7
- Jeder Anbieter muss eins haben: Wer ein Altersvorsorgedepot anbietet, muss auch ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Partner.6 Eine Pflicht, es auch Kindern zu öffnen, enthält das Gesetz nicht – deshalb zählt, wer die Frühstart-Rente angekündigt hat. Ein staatliches Standarddepot gibt es derzeit nicht.1
- Wechsel: Bis zum 18. Geburtstag lässt sich das Frühstart-Geld nur komplett zu einem anderen Frühstart-Vertrag mitnehmen, danach in jeden anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag.3
Zuzahlungen von Eltern, Großeltern und Paten
Über die 10 € hinaus dürfen alle in den Vertrag einzahlen – Eltern, Großeltern, Paten –, zusammen bis zu 6.840 € im Jahr. Wer für ein Kind einzahlt, kann das nicht von der eigenen Steuer absetzen. Eigene Zuzahlungen sind keine Voraussetzung: Die 10 € kommen auch ohne einen Cent der Eltern.1
Der Unterschied zum Geld vom Staat: Zuzahlungen und ihre Erträge lassen sich je nach Vertrag vor der Rente wieder entnehmen, etwa für Führerschein oder Studium; die Erträge darauf werden dann versteuert.1, 7 Hat das Kind schon eigenes Einkommen, etwa als 16-jähriger Auszubildender mit Rentenversicherung, kann es für eigene Beiträge zusätzlich die staatlichen Zulagen bekommen – unter 25 auch einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.1
Was am Ende herauskommt: Rechenbeispiel
Wie viel aus 1.440 € wird, hängt fast nur an zwei Dingen: der Rendite nach Kosten und der Zeit. Wir haben gerechnet, was die 10 € vom Staat bis zum 18. Geburtstag ergeben und was daraus wird, wenn das Geld bis 65 liegen bleibt – 47 weitere Jahre ohne Einzahlung. Die Renditen sind Annahmen, keine Prognose.
| Rendite nach Kosten im Jahr | Eingezahlt vom Staat | Wert mit 18 | Wert mit 65 |
|---|---|---|---|
| 0 % | 1.440 € | 1.440 € | 1.440 € |
| 2 % | 1.440 € | 1.624 € | 4.119 € |
| 4 % | 1.440 € | 1.836 € | 11.599 € |
| 6 % | 1.440 € | 2.079 € | 32.161 € |
| Eigene Rechnung von depotkonto.de: 144 Monatsraten zu 10 €, danach 47 Jahre ohne Einzahlung; Renditen sind Annahmen (Stand: 22.10.2026). | |||
Annahmen: Einzahlung am Monatsende, Zinseszins monatlich, keine Steuern bis zur Auszahlung, keine Inflation. Drei Beobachtungen:
- Zuzahlungen wirken stärker als die Förderung: Legen die Eltern 25 € im Monat dazu, sind es 5.040 € Einzahlungen. Mit 4 % Rendite werden daraus bis 18 rund 6.400 € und bis 65 rund 40.600 €.
- Kosten zählen über 59 Jahre: Bei 5 % Rendite vor Kosten bleiben mit 0,2 % Kosten bis 65 rund 17.500 €, mit dem erlaubten Höchstwert von 1 % rund 11.600 € – ein Drittel weniger.
- Kaufkraft: Bei angenommenen 2 % Inflation im Jahr entsprechen 32.161 € in 59 Jahren heute rund 10.000 €. Die Frühstart-Rente ist ein Startkapital, keine Rente, die eine Lücke schließt.
Eigene Werte für einen ETF-Sparplan mit anderer Rate und Laufzeit rechnet der ETF-Sparplanrechner.
Wann das Kind an das Geld kommt – und was mit 18 passiert
Das Geld vom Staat und die Erträge darauf sind für das Alter bestimmt: Ausgezahlt wird es frühestens mit 65, als Rente oder Auszahlplan nach den Regeln der geförderten Altersvorsorge. Einzige Ausnahme: Sieht der Vertrag es vor, lässt es sich für eine selbst genutzte Wohnung einsetzen. Beleihen, verkaufen oder pfänden lässt es sich nicht.1, 3
- Mit 18: Die 10 € im Monat enden. Das Kind kann den Vertrag selbst weiter besparen – dann mit den Zulagen der geförderten Altersvorsorge, wenn es förderberechtigt ist – oder in einen anderen zertifizierten Vertrag wechseln. Einen Wechsel oder ein Anschlussprodukt muss niemand abschließen.1, 7
- Steuern: Bis zur Auszahlung sind die Erträge steuerfrei. Was im Alter aus dem Geld vom Staat ausgezahlt wird, versteuert das Kind voll mit seinem persönlichen Steuersatz; bei eigenen Zuzahlungen wird nur der Ertrag besteuert, nach langer Laufzeit zur Hälfte.1, 3
- Kinderzulage ist etwas anderes: Eltern, die selbst in ein gefördertes Altersvorsorgedepot einzahlen, bekommen für jedes Kind mit Kindergeld eine Kinderzulage von bis zu 300 € im Jahr in ihren eigenen Vertrag.6 Die Frühstart-Rente fließt dagegen in den Vertrag des Kindes; beides gibt es nebeneinander. Wie das Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter aussieht, zeigt das Beispiel Scalable Altersvorsorgedepot.
Wer die Frühstart-Rente anbieten will
Ein fertiges Frühstart-Produkt gibt es noch nirgends. Keiner der 28 Anbieter, deren Websites wir am 22. Oktober 2026 gelesen haben, nennt bisher Kosten oder Fonds. Fest angekündigt haben ein Angebot: Scalable Capital zum Start am 1. Januar 2027 als eigenen Depot-Typ im Scalable-Konto,8 comdirect als drittes Modell neben seinen Altersvorsorgedepots9 und Union Investment für das JuniorDepot der Volks- und Raiffeisenbanken.10 ING und Consorsbank beobachten die Entwicklung noch (Stand: 22.10.2026). Wer was angekündigt hat und welche Kinderdepots es bei diesen Anbietern heute schon gibt, steht im Vergleich der Frühstart-Anbieter.
Häufige Fragen zur Frühstart-Rente
Noch nicht ganz. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen; weil die Länder zustimmen müssen, fehlt noch der Bundesrat. Seine nächsten Sitzungen sind am 20. November und am 18. Dezember 2026. Erst nach der Zustimmung und der Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das Gesetz. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027 (Stand: 22.10.2026).
Kinder ab Jahrgang 2020, und zwar zwölf Jahre lang ab dem 6. Geburtstag bis vor dem 18. Geburtstag. Sie müssen mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein und eine Steuer-Identifikationsnummer haben. Zuerst sind die Jahrgänge 2020 und 2021 dran; für den Jahrgang 2020 zählen auch die Monate ab dem 6. Geburtstag im Jahr 2026. Danach kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der sechs wird.
Nein, für Kinder, die vor 2020 geboren sind, zahlt der Staat keine Frühstart-Rente. Sie dürfen zwar ebenfalls einen solchen Vertrag haben, dann aber ohne die 10 € vom Staat. Für ältere Geschwister ist ein normales Kinderdepot meist der flexiblere Weg: Frühstart-Rente oder Kinderdepot?
Nicht beim Staat. Sie schließen für Ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag ab, frühestens ab dem 1. Januar 2027; den Antrag stellt dann der Anbieter, sofern Sie nicht widersprechen. Sie brauchen nur die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Damit der Staat alle Monate seit dem 6. Geburtstag direkt in den Vertrag zahlt, muss der Anbieter den Vertrag bis Ende des Jahres melden, in dem das Kind sieben wird; sicher ist ein Abschluss bis Ende September dieses Jahres.
Nein. Die 10 € fließen nur in einen neuen, für die Frühstart-Rente zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes. Bestehende Kinder- und Juniordepots erfüllen diese Voraussetzung nicht. Sie können aber neben dem neuen Vertrag weiterlaufen.
Das Geld geht zunächst nicht verloren. Der Staat legt es dann gesammelt am Kapitalmarkt an, verwaltet von der Bundesbank und nur in breit gestreuten weltweiten Aktien oder Aktienfonds. Wird später ein Vertrag abgeschlossen – das geht bis zum 35. Geburtstag des Kindes –, kommt das angesparte Geld samt Erträgen als Startkapital in den Vertrag. Zuzahlungen in die Sammelanlage sind nicht möglich. Wer bis zum 35. Geburtstag keinen Vertrag abschließt, verliert den Anspruch: Das Geld fließt an den Bund zurück; vorher muss der Staat die Betroffenen informieren.
Über die 10 € vom Staat hinaus zusammen bis zu 6.840 € im Jahr. Einzahlen darf jeder, auch Großeltern oder Paten. Steuerlich absetzen können sie das nicht. Eigene Zuzahlungen sind keine Bedingung für die Frühstart-Rente.
Das Geld vom Staat und seine Erträge nicht: Es wird in der Regel erst ab 65 ausgezahlt (Ausnahme: Einsatz für eine selbst genutzte Wohnung, wenn der Vertrag das vorsieht). Zuzahlungen der Familie und die Erträge darauf lassen sich je nach Vertrag auch vorher entnehmen; die Erträge werden dann versteuert. Wer Geld für Führerschein oder Studium ansparen will, nimmt dafür besser ein Kinderdepot.
Quellen und Rechtsgrundlagen (Stand: 22.10.2026)
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Frühstartrente (Seitenstand 13.10.2026; beschreibt den Regierungsentwurf), abgerufen am 21.10.2026
- Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem: Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente, Vorgang 338368 (2. und 3. Beratung am 16.10.2026, Annahme in Ausschussfassung; Bundesrat noch ohne Termin), abgerufen am 22.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8606: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente, 14.10.2026 (Vorabfassung; Gesetzestext in der beschlossenen Fassung: Anspruch, Betrag, Zeitraum, Antrag durch den Anbieter, später Vertragsschluss und Startkapital, Rückfluss an den Bund nach dem 35. Lebensjahr, Kosten, Zuzahlungen, Wohnungsausnahme, Besteuerung, Sammelanlage, Todesfall, Anwendung ab 2026), abgerufen am 21.10.2026
- Bundesrat: Plenarsitzungen 2026 und 2027 und Plenarsitzung am 20.11.2026 (Entwurf der Tagesordnung am 03.11.2026), abgerufen am 22.10.2026
- Bundesgesetzblatt Teil I (recht.bund.de), Ausgaben bis 21.10.2026 (ohne Frühstartrentengesetz), abgerufen am 22.10.2026
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156: Standarddepot-Vertrag mit zwei Fonds und Ablaufmanagement, Kostendeckel 1,0 %, Pflicht zum Standarddepot für Anbieter von Altersvorsorgedepots, Kinderzulage, gültig ab 01.01.2027, abgerufen am 02.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8563: Antwort der Bundesregierung „Umsetzung der Frühstartrente“, 13.10.2026 (Kostendeckel dauerhaft, Abschluss- und Vertriebskosten, Entnahme von Zuzahlungen, kein Zwang zum Anschlussprodukt), abgerufen am 21.10.2026
- Scalable Capital: Frühstartrente (Verfügbarkeit zum gesetzlichen Start, eigener Depot-Typ), abgerufen am 21.10.2026
- comdirect: Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente (geplante Modelle, Kosten vor Produktstart), abgerufen am 21.10.2026
- Union Investment: Frühstart-Rente (Einrichtung im JuniorDepot nach Inkrafttreten), abgerufen am 22.10.2026
Rechenbeispiele: eigene Rechnung von depotkonto.de mit den im Text genannten Annahmen.